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Übernachtungssteuer auch für Ferienwohnungen

Seit 2014 gehört die Übernachtungssteuer für Gäste von Hotels, Gasthöfen und Pensionen in Schwerin zum Standard. Mit fünf Prozent vom Nettoübernachtungspreis fließt sie direkt in die Stadtkasse und summierte sich

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  • Veröffentlicht Juli 31, 2023

Seit 2014 gehört die Übernachtungssteuer für Gäste von Hotels, Gasthöfen und Pensionen in Schwerin zum Standard. Mit fünf Prozent vom Nettoübernachtungspreis fließt sie direkt in die Stadtkasse und summierte sich im vergangenen Jahr auf stolze 660.000 Euro.

 

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Doch wie steht es um die Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern, die ihre Unterkünfte über Vermittlungsportale im Internet anbieten? Auch sie sind selbstverständlich zur Abgabe der Übernachtungssteuer verpflichtet. Gewerbliche Übernachtungsanbieter müssen bei der Stadtverwaltung bis spätestens zum 15. Tag nach Ende eines Quartals die Steuererklärung einreichen und die fälligen Steuern gemäß dem Übernachtungssteuerbescheid an die Stadtkasse überweisen.

Finanzdezernent Silvio Horn betont die Wichtigkeit der Steuerpflicht: „Anbieter, die gewerblich Übernachtungen im Stadtgebiet anbieten, etwa in Ferienwohnungen, müssen ihrer Verantwortung nachkommen und die Steuererklärung fristgerecht abgeben. Um sicherzustellen, dass alle steuerpflichtigen Übernachtungen erfasst werden, haben wir Vermittlungsportale wie booking.com oder HRS aufgefordert, Auskunft über die Anbieter von Ferienwohnungen zu erteilen.“

 

Vermittlungsportale müssen Auskunft über Anbieter erteilen

Horn weist darauf hin, dass die meisten Anbieter ihre Erklärungen pünktlich einreichen. Doch für diejenigen, die bisher noch keine Steuererklärung abgegeben haben, gibt es eine klare Aufforderung: „Anbieter haben nun noch die Gelegenheit, dies umgehend nachzuholen.“ Für alle Informationen, die Steuersatzung und ein Formular für die Steuererklärung können Interessierte die Website schwerin.de besuchen. Trotzdem bleibt zu betonen, dass die Abführung der Übernachtungssteuer eine gesetzliche Pflicht ist. „Wenn die Übernachtungssteuer dennoch nicht an die Stadt abgeführt wird, können Bußgelder verhängt werden“, fügt Horn hinzu.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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