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Urteil im Joggerin-Mordprozess: Lebenslang ohne Chance auf vorzeitige Entlassung

Heute wurde im Mordprozess an der 29 Jahre alten Joggerin Anna Lena U. das Urteil verkündet. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass die Joggerin im vergangenen Juli ohne

  • Veröffentlicht Januar 22, 2014
Der Täter  Norman L. mit  seinem Verteidiger Jörn Gaebell Foto: Schwerin-Lokal
Der Täter Norman L. mit seinem Verteidiger Jörn Gaebell
Foto: Schwerin-Lokal

Heute wurde im Mordprozess an der 29 Jahre alten Joggerin Anna Lena U. das Urteil verkündet. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass die Joggerin im vergangenen Juli ohne jeden Anlass kaltblütig ermordet wurde. Der 46-jährige Angeklagte muss nun lebenslang ins Gefängnis.

Für die Staatsanwaltschaft war der Fall von Anfang an klar: Norman L. ist ein kaltblütiger Mörder. Völlig grundlos, griff er sein Opfer an und tötete es durch einen Messerstich in den Hals. Der Tathergang und die Kaltblütigkeit ,rechtfertigen die besondere Schwere der Schuld. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren, soll damit nicht möglich sein.

Der Verteidiger hingegen sah in der Tat von Norman L. eine schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Verteidiger Jörn Gaebell hatte daher am vergangenen Freitag eine Freiheitsstrafe  von elfeinhalb Jahren gefordert.

Die Version des Angeklagten, die er noch in der vergangenen Woche geäußert hatte, dass er die junge Frau nicht habe töten wollen, nahm ihm das Gericht aber nicht ab. Sie folgte dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft: Norman L. muss nun lebenslang hinter Gittern und hat keine Chance auf eine vorzeitige Entlassung.

Nach Überzeugung der Richter hatte L. die Frau am Morgen des 7. Juli 2013 in einem Wald zwischen Lübeck und Herrnburg (Nordwestmecklenburg) angegriffen und durch einen gezielten Messerstich in den Hals getötet.

Die späten Erklärungen des Angeklagten, er hätte die Frau nur attackieren, nicht aber töten wollen, konnten nach Ansicht des Gerichts den Mordvorwurf nicht entkräften. Das Gericht hat erheblichen Zweifel an der Darstellung des Täters, so dass auch den Beteuerungen von Norman L. kein Glauben geschenkt wurde.  Die Angaben von L., die den Tathergang erklären sollten,  seien „lebensfremd und konstruiert“ gewesen. Er habe mit dem späten Geständnis nur den Tathergang verschleiern wollen, so das Gericht. Der Vorsitzende Richter Piepel hatte daher, genauso wie die anderen Mitglieder der Strafkammer, keinen  Zweifel am Tötungsvorsatz.

Bis zum Anschlag, hätte L. seinem arglosen Opfer das Messer in den Hals gerammt und damit Anna Lena U. völlig überrascht. Das die Tat allerdings sexuelle Beweggründe haben könnte, wie die Staatsanwaltschaft beweisen wollte, daran hegen die Richter der Strafkammer allerdings Zweifel. Heimtücke und niedere Beweggründe sind aus Sicht des Gerichts die ausschlaggebenden Faktoren der Tat gewesen.

Anna Lena U. hinterlässt einen Sohn und einen Mann. Die Tat rückgängig machen, konnte das heutige Urteil nicht, wohl aber die volle Härte des Gesetzes anwenden

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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