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Pflegereform 2024
Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige

Inmitten der ständigen Debatte um eine bessere Versorgung und Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Familien treten im Jahr 2024 neue Regelungen in Kraft. Diese Reform verspricht einige wichtige Änderungen in

  • Veröffentlicht Dezember 21, 2023

Inmitten der ständigen Debatte um eine bessere Versorgung und Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Familien treten im Jahr 2024 neue Regelungen in Kraft. Diese Reform verspricht einige wichtige Änderungen in der Pflegepolitik, um sowohl Pflegebedürftigen zu Hause als auch in Pflegeeinrichtungen eine verbesserte Unterstützung zu bieten.

 

Die Pflegereform 2024 bietet Hoffnung auf verbesserte Pflegebedingungen für Betroffene und Unterstützung für Angehörige. Tabellarischer Überblick über die geplanten Änderungen ab 2024. | Foto: Symbolbild
Die Pflegereform 2024 bietet Hoffnung auf verbesserte Pflegebedingungen für Betroffene und Unterstützung für Angehörige. | Foto: Symbolbild

 

Markus Küffel, Geschäftsführer der Pflege zu Hause Küffel GmbH, betont jedoch, dass die Reform ein erster Schritt in die richtige Richtung sei, aber immer noch unzureichend, um eine spürbare Entlastung zu bewirken.

 

Höhere Unterstützung für Pflege zu Hause

Einer der zentralen Aspekte dieser Reform ist die Erhöhung des Pflegegeldes um fünf Prozent ab Januar 2024. Diese Erhöhung soll Pflegebedürftigen ermöglichen, häusliche Pflegeleistungen besser zu finanzieren. Das flexible Pflegegeld kann für die Bezahlung von pflegenden Angehörigen oder für eine rund um die Uhr Pflege verwendet werden. Gleichzeitig werden auch die Pflegesachleistungen um fünf Prozent angehoben, was vor allem denjenigen zugutekommt, die auf ambulante Pflegedienste angewiesen sind.

 

Bessere finanzielle Unterstützung in Pflegeeinrichtungen

Die steigenden Kosten in Pflegeheimen sind eine große finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und ihre Familien. Die Reform zielt darauf ab, diese finanzielle Last durch eine Erhöhung der Leistungszuschläge zu mindern. Im ersten Jahr der Unterbringung wird dieser Zuschlag um zehn Prozent und in den folgenden Jahren um jeweils fünf Prozent erhöht. Dieser Schritt soll auch die Qualität und Finanzierung der stationären Pflege sicherstellen.

Die Pflegereform 2024 bringt auch Erleichterungen für Familien, die unerwartet mit einem Pflegefall konfrontiert werden. Berufstätige haben nun das Recht, bis zu zehn Tage von der Arbeit fernzubleiben und während dieser Zeit Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten. Dieser Anspruch kann nun jährlich geltend gemacht werden. Zusätzlich wird die Mitaufnahme von Pflegebedürftigen in Rehaeinrichtungen vereinfacht.

 

Tabellarische Übersicht der Änderungen:

Pflegegrad Höhe des Pflegegeldes bis 31.12.2023 Höhe des Pflegegeldes ab 01.01.2024
1 Kein Anspruch Kein Anspruch
2 316 Euro 332 Euro
3 545 Euro 573 Euro
4 728 Euro 765 Euro
5 901 Euro 947 Euro
Pflegegrad Höhe der Pflegesachleistungen bis 31.12.2023 Höhe der Pflegesachleistungen ab 01.01.2024
1 Kein Anspruch Kein Anspruch
2 724 Euro 761 Euro
3 1363 Euro 1432 Euro
4 1693 Euro 1778 Euro
5 2095 Euro 2200 Euro
Verweildauer im Pflegeheim Höhe der Leistungszuschläge bis 31.12.2023 Höhe der Leistungszuschläge ab 01.01.2024
0 bis 12 Monate 5 % 15 %
13 bis 24 Monate 25 % 30 %
25 bis 36 Monate 45 % 50 %
über 36 Monate 70 % 75 %

Weitere wichtige Änderungen

Neben diesen Hauptaspekten umfasst die Reform detaillierte Informationen für Pflegebedürftige über abgerechnete Kosten und verbrauchte Leistungen von ambulanten Pflegediensten. Außerdem ist eine geplante Erhöhung des Mindestlohns für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro ab Mai 2024 vorgesehen.

Die Reform soll dringend benötigte Anhebungen im Pflegebereich bringen, um eine bessere Versorgung und Entlastung für Betroffene zu gewährleisten. Die Verbesserungen reichen jedoch noch nicht aus, um eine spürbare Entlastung zu schaffen meint Markus Küffel.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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