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Verhaftung Yamen A.: Erste Reaktionen der Landespolitik

Schw­erin, 01.11.2017 (red/hk). Nach der Ver­haf­tung eines 19-jähri­gen Syr­ers in Schw­erin reagierten gestern die ersten Lan­despoli­tik­er. Von Hen­ning Kobs Nach­dem Son­dere­in­satzkräfte der Bude­spolizei gestern den 19-jähri­gen Yamen A. wegen des

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  • Veröffentlicht November 1, 2017

Schw­erin, 01.11.2017 (red/hk). Nach der Ver­haf­tung eines 19-jähri­gen Syr­ers in Schw­erin reagierten gestern die ersten Lan­despoli­tik­er. Von Hen­ning Kobs

Foto: Schw­erin-Lokal | Dario Rochow

Nach­dem Son­dere­in­satzkräfte der Bude­spolizei gestern den 19-jähri­gen Yamen A. wegen des Ver­dachts einen Ter­ro­ran­schlag vor­bere­it­et zu haben, ver­haftet haben, reagierten die ersten Lan­despoli­tik­er.

 

Sicherheitsstruktur muss mit Dimensionen des Terrors Schritt halten

 

Lan­desin­nen­min­is­ter Lorenz  Caffi­er (CDU)  bedank­te sich bei den Ein­satzkräften. „Durch die koor­dinierte und kon­se­quente Ermit­tlungsar­beit der beteiligten Sicher­heits­be­hör­den kon­nte ziel­gerichtet einge­grif­f­en und eine offen­sichtlich konkrete Gefahren­lage ver­hin­dert wer­den. Dafür bedanke ich mich bei allen Ein­satzkräften. Die Fes­t­nahme zeigt, dass wir Per­so­n­en, bei denen es Anhalt­spunk­te dafür gibt, dass von ihnen eine konkrete Gefahr aus­ge­ht, fest im Visi­er haben.“

Weit­er sagte Caffi­er, dass er immer betont habe, dass nicht aus­geschlossen wer­den kann, dass auch Meck­len­burg-Vor­pom­mern als Rück­zug­sort für poten­zielle Atten­täter genutzt wird. „Deshalb ist es umso wichtiger, dass unsere Sicher­heitsstruk­tur tech­nisch und rechtlich mit den neuen Dimen­sio­nen des Ter­rors Schritt hal­ten kann.“, so Caffi­er weit­er.

Die län­derüber­greifende Zusam­me­nar­beit zwis­chen den Polizei- und Ver­fas­sungss­chutzbe­hör­den von Bund und Län­dern spiele dabei eine Schlüs­sel­rolle, wie die Vor­fel­daufk­lärung und die Fes­t­nahme zeigen. Sie seien auch ein weit­eres Argu­ment für die Stärkung der Sicher­heits­be­hör­den.

 

Neue Konzepte für Terrorabwehr in MV

 

Der AfD-Frak­tionsvor­sitzende, Niko­laus Kramer warnt vor „Beschwich­ti­gun­gen aus Kreisen der Regierungsparteien.“ Von Innen­min­is­ter Caffi­er erwartet der Vor­sitzende der größten Oppo­si­tion­spartei im Land­tag von Meck­len­burg-Vor­pom­mern eine klares Antiter­rorkonzept des Lan­des. „Wir fordern den Innen­min­is­ter auf, mit inter­diszi­plinär­er Hil­fe neue Konzepte zur Ter­ror­is­mus­ab­wehr für Meck­len­burg-Vor­pom­mern zu disku­tieren und schnell umzuset­zen. Wer in dieser Lage keine Kon­se­quen­zen zieht, han­delt fahrläs­sig!“, so Kramer.

Der Ein­satz im Schw­erin zeige aber wieder ein­mal: Nur weil jemand aus einem Bürg­erkriegs­land zu uns gekom­men ist heißt noch lange nicht, dass von ihm keine Gefahr aus­ge­ht. „Die unkon­trol­lierte Massenein­wan­derung der Jahre 2015 und 2016 haben uns ein Gefahren­po­ten­tial ins Land gebracht, dem man jet­zt im Nach­hinein nur mit größten Anstren­gun­gen Herr wer­den kann.“, so der AfD-Poli­tik­er.

Für Niko­laus Kramer ste­ht weit­er fest, dass die Lan­desregierung schon jet­zt mit dem Pla­nun­gen begin­nen muss, eine große Zahl Syr­er in ihr Heimat­land zurück­zuführen. „Schließlich hat der Wieder­auf­bau in Alep­po begonnen, der soge­nan­nte Islamis­che Staat ver­liert täglich mehr Gebi­ete und eine Befriedung der Region rückt in greif­bare Nähe.“

 

Syrer erhalten verstärkt nur noch subsidären Schutzstatus

 

Die Bun­des­be­hör­den haben im ver­gan­genen Jahr im Hin­blick auf den Anerken­nungssta­tus Verän­derun­gen vorgenom­men. Wur­den Geflo­hene aus dem Bürg­erkriegs­land Syrien in den ver­gan­genen Jahren fast immer als Flüchtlinge nach der Gen­fer Kon­ven­tion anerkan­nt, vergibt das Bun­de­samt für Migra­tion und Flüchtlinge (Bamf) seit 2016 immer öfter nur noch den soge­nan­nten sub­sidiären Schutzs­ta­tus.

Bei dem sub­sidiären Schutz han­delt es sich um einen Sta­tus, der vergeben wird, wenn Per­so­n­en wed­er Anspruch auf Asyl haben noch nach der Gen­fer Kon­ven­tion als Flüchtling anerkan­nt wer­den. Er wird beispiel­sweise dann erteilt, wenn die Men­schen all­ge­mein Schutz vor Krieg in ihrer Heimat suchen. Die Betrof­fe­nen wer­den dann nicht abgeschoben, erhal­ten aber nur eine Aufen­thalt­ser­laub­nis für ein Jahr, die ver­längert wer­den kann. Im Rah­men des Asyl­pakets II ist Anfang 2016 zudem beschlossen wor­den, den Fam­i­li­en­nachzug für diese Gruppe für zwei Jahre kom­plett auszuset­zen.