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Politik:
Wahlbenachrichtigungen verschickt und Briefwahlraum eröffnet

Die Landeshauptstadt Schwerin hat begonnen, die Wahlbenachrichtigungen an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zu versenden.

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  • Veröffentlicht Mai 14, 2024
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Foto: pri­vat

Die Stadtvertre­tungswahl, an der knapp 78.850 Schw­er­iner teil­nehmen kön­nen, erfordert, dass die Per­so­n­en das 16. Leben­s­jahr vol­len­det haben und seit min­destens 37 Tagen in Schw­erin wohn­haft sind. Für die Europawahl wur­den über 77.300 wahlberechtigte Per­so­n­en gezählt, die das 16. Leben­s­jahr vol­len­det haben und entwed­er seit min­destens drei Monat­en in Deutsch­land oder in einem anderen EU-Mit­gliedsstaat leben.

Die Zustel­lung der Wahlbe­nachrich­ti­gun­gen soll bis spätestens mor­gen, den 18. Mai 2024 erfol­gen. Ein Wahlschein kann schriftlich oder mündlich, jedoch nicht tele­fonisch, bei der Wahlbe­hörde beantragt wer­den. Hier­bei sind Angaben wie Fam­i­li­en­name, Vor­name, Geburts­da­tum und Wohnan­schrift erforder­lich. Ein Antrags­for­mu­lar befind­et sich auf der Rück­seite der Wahlbe­nachrich­ti­gung.

Der Wahlschein wird mit den Briefwahlun­ter­la­gen per Post ver­sandt oder per­sön­lich über­bracht. Zusät­zlich kön­nen Unter­la­gen zur Briefwahl auch online über wahlbehoerde@schwerin.de oder per QR-Code, der sich auf der Vorder­seite der Wahlbe­nachrich­ti­gung befind­et, bestellt wer­den.

Eine zen­trale Wahl-Hot­line unter der Num­mer 0385 545‑1744 ste­ht für Fra­gen zur Ver­fü­gung. Die Wahlbe­nachrich­ti­gung enthält auch Infor­ma­tio­nen zur Bar­ri­ere­frei­heit der Wahlräume. Alle 63 Wahllokale sind bar­ri­ere­frei zugänglich. Per­so­n­en, die Unter­stützung benöti­gen, dür­fen sich bei der Wahlhand­lung von einem Helfer assistieren lassen.

Der Briefwahlraum im Dig­i­tal­en Inno­va­tion­szen­trum im Erdgeschoss des Perz­i­na-Haus­es (Wis­marsche Straße 144, 19053 Schw­erin) hat seit dem 13. Mai 2024 um 9.00 Uhr geöffnet und schließt am 7. Juni 2024 um 13.00 Uhr. Die Öff­nungszeit­en sind mon­tags von 9.00 bis 16.00 Uhr, dien­stags und don­ner­stags von 9.00 bis 18.00 Uhr, sowie mittwochs und fre­itags von 9.00 bis 13.00 Uhr. Zusät­zlich ist der Raum am Sam­stag, den 1. Juni 2024 von 9.00 bis 14.00 Uhr geöffnet. An den restlichen Sam­sta­gen, Son­nta­gen und am 20. Mai 2024 bleibt der Briefwahlraum geschlossen.

Am Wahlt­ag wird in jedem der 63 Wahlbezirke ein Wahlraum ein­gerichtet. Ins­ge­samt treten 199 Kan­di­datin­nen und Kan­di­dat­en in drei Wahlbere­ichen für die Stadtvertre­tungswahl an. Es wer­den 45 Mit­glieder der Stadtvertre­tung gewählt. Jed­er Wäh­ler hat drei Stim­men, die entwed­er auf eine Kandidatin/einen Kan­di­dat­en vere­int oder auf mehrere verteilt wer­den kön­nen. Bei der Europawahl hat jed­er Wäh­ler eine Stimme, die für eine Liste ein­er Partei oder son­sti­gen poli­tis­chen Vere­ini­gung abgegeben wer­den kann.

Um die rei­bungslose Durch­führung am Wahlt­ag zu gewährleis­ten, wer­den etwa 850 ehre­namtliche Helferin­nen und Helfer in den Wahlvorstän­den benötigt. Inter­essierte Bürg­erin­nen und Bürg­er kön­nen sich jed­erzeit bei der Wahlbe­hörde für die Über­nahme eines Wahlehre­namtes melden. Derzeit wer­den noch etwa 75 Wahlhelferin­nen und Wahlhelfer gesucht.

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