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Ab sofort fast überall ohne Maske und Abstand – Gericht kippt Hotspot-Regelung

An sich sollten die derzeitigen Corona-Regelungen in M-V ohnehin im Laufe der kommenden Woche auslaufen. Nun allerdings entschied die Justiz schon gestern und kippte die Hotspot-Entscheidungen für das gesamte Land.

  • Veröffentlicht April 23, 2022
Ohne Maske ins Lokal. Nun auch wieder in M-V möglich. | Foto: privat

Am 24. März 2022 hatte der Landtag Mecklenburg-Vorpommern nicht zuletzt auch auf Betreiben der Landesregierung alle Landkreise und kreisfreien Städte zu Corona-Hotspots erklärt. Als Begründung führten Landesregierung und Landtag die Omikron-Variante sowie eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens an. Damit gelten seither auch weiterhin strengere Schutzregeln im gesamten Land, als sie der neue Basisschutz des Bundes an sich vorsieht.

 

Zentrale Begründungen zur Hotspot-Entscheidung nicht zulässig

Damit ist seit gestern Nachmittag allerdings Schluss. Denn das Oberverwaltungsgericht des Landes hatte über eine Klage gegen eben diese Regelungen zu entscheiden. Und es entschied zugunsten der Kläger. Das bedeutet nicht weniger, als dass speziell Maskenpflicht und Abstandsregeln nicht mehr gelten. Es mangele, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, der Landesregelung zwar nicht an einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage. Es sei allerdings doch ein Verstoß gegen Vorschriften festzustellen. Die Voraussetzungen, alle Landkreise und kreisfreien Städte ausnahmslos zu Hotspots zu erklären, seien also nach Ansicht des Gerichts nicht gegeben. So bedürfe es der Feststellung einer tatsächlich neuen Virusvariante mit erkennbar höherer Gefahr der Ansteckung und entsprechender Krankheitsverläufe, um entsprechende Hotspots mit über den Basisschutz hinausgehenden Regelungen zu definieren. Eben diese Situation habe aber im März nicht vorgelegen, da zu dieser Zeit Omikron dominierte. Eine bereits seit Jahresbeginn im Land aufgetretene Virusvariante.

Neben dieser Feststellung kippte das Gericht auch die für die landesweit festgestellte Hotspot-Situation herangezogene Begründung, einer tatsächlich drohenden Überlastung des Gesundheitssystems. Diese sei, so hieß es, zwar grundsätzlich möglich. Allerdings müsse deutlich differenzierter je Landkreis oder kreisfreier Stadt entschieden werden. Eine flächendeckende Betrachtung für das gesamte Land sei nicht zulässig.

 

Ministerium erkennt Urteil an

Am späten Freitagabend meldete sich auch das Gesundheitsministerium M-V zu Wort. Bis dahin hatte man dort das Urteil und vor allem auch die Begründung genau angeschaut. Ministerin Stefanie Drese erklärte ihr Bedauern, dass noch kurz vor dem Auslaufen der Hotspot-Regelungen am kommenden Donnerstag erneut Unsicherheiten auftreten. Man wolle das Urteil akzeptieren.

Das Ministerium bestätigte, dass Abstandsregeln im öffentlichen Raum und in Innenräumen gekippt seien. Ebenso u.a. auch die Maskenpflicht. Beinahe überall. Konkret gekippt ist, so daß Gesundheitsministerium M-V, „die Maskenpflicht im Innenbereich im Einzelhandel, bei Dienstleistungen und körpernahen Dienstleistungen, bei therapeutischen und pflegerischen Angeboten, bei Freizeitangeboten und in der Gastronomie.“

 

Nicht überall ohne Maske – Tourismus-3G und Club-2Gplus bleiben noch

„Nicht aufgehoben wurde dagegen die Maskenpflicht z.B. bei Veranstaltungen, kulturellen Angeboten, Messen oder Beherbergung. Das 3G-Erfordernis bei Anreise von Ungeimpften bei Beherbergungsangeboten hat nach wie vor Bestand ebenso wie die 2G+ Verpflichtung bei Clubs und Diskotheken“, heißt es in einer Erklärung des Ministeriums. Offenbar ebenfalls bleibt die Maskenpflicht beispielsweise auch im Nahverkehr. Zumindest erwähnte das Ministerium den ÖPNV nicht im Zusammenhang mit den weggefallen Regelungen. Es zeichnet sich ab, dass in den kommenden Tagen manch Unsicherheit bestehen dürfte. Daher am besten die Maske dabei haben und freiwillig nutzen.

Klar ist zudem auch, dass Masken oder Abstände auch andernorts nicht zwangsweise Geschichte sein müssen. Denn es ist durchaus noch möglich, im Rahmen des Hausrechts beispielsweise das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes zu verlangen. Zu erwarten ist dies aber eher nur selten.

 

 

Written By
Stephan Haring

Stephan Haring ist freier Mitarbeiter unserer digitalen Tageszeitung. Er hat ein Bachelor-Studium der Kommunikationswissenschaften an der Universität Erfurt mit den Nebenfächern Sozialwissenschaften & Politik absolviert. Im Nachhinein arbeitete er in leitenden Funktionen der Presse- & Öffentlichkeitsarbeit, im Leitungsbereich eines Unternehmens sowie als Rektor einer privat geführten Hochschule. Zudem entwickelte, organisierte und realisierte er mit der durch ihn entwickelten LOOK ein Fashionevent in Schwerin. Heute arbeitet er freiberuflich als Texter, Pressesprecher und Textkorrektor sowie als Berater in verschiedenen Projekten. In einem Schweriner Ortsbeirat ist er zudem ehrenamtlich als Vorsitzender kommunalpolitisch aktiv.

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