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Schuljahr 2024/2025:
Alles Wichtige zur Schulanmeldung in Schwerin

Schulanmeldung in Schwerin für das Schuljahr 2024/2025: Bequeme Online-Anmeldung oder persönliche Anmeldung im Stadthaus-BürgerBüro bis zum 31. Oktober 2023 erforderlich.     Kinder, die im kommenden Jahr eingeschult werden, müssen

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  • Veröffentlicht September 5, 2023

Schulanmeldung in Schwerin für das Schuljahr 2024/2025: Bequeme Online-Anmeldung oder persönliche Anmeldung im Stadthaus-BürgerBüro bis zum 31. Oktober 2023 erforderlich.

 

Stadthaus in Schwerin
Das Stadthaus der Landeshauptstadt Schwerin| Foto: Stefan Rochow

 

Kinder, die im kommenden Jahr eingeschult werden, müssen bis zum 31. Oktober 2023 angemeldet werden. Dazu bietet die Stadt zwei Möglichkeiten an. Zum einen können Eltern den gesamten Anmeldeprozess bequem und zeitsparend online ab sofort von zu Hause abzuwickeln. Zum anderen können die Eltern ihre Kinder mit einer vorherigen Terminreservierung vor Ort im BürgerBüro des Stadthauses für den Schulbesuch anmelden.

Für das nächste Schuljahr 2024/2025 müssen alle Schweriner Kinder angemeldet werden, die zwischen 1. Juli 2017 und 30. Juni 2018 geboren wurden. Eine Anmeldung ist auch für Kinder notwendig, die in einer Schule in freier Trägerschaft eingeschult werden sollen. Anzumelden sind auch die Kinder, die im letzten Jahr von der Schule zurückgestellt wurden bzw. für das kommende Schuljahr zurückgestellt oder vorzeitig eingeschult werden sollen. Die Schulanmeldungen müssen bis zum 31. Oktober 2023 erfolgen.

Anmeldung über den Onlineantrag

Den Onlineantrag zur Schulanmeldung finden Sie unter www.schwerin.de/antrag-schulanmeldung im Digitalen Stadthaus, dem Serviceportal der Stadt Schwerin. Für die Anmeldung benötigen Sie die Geburtsurkunde des Kindes und den Personalausweis bzw. Reisepass der/des Sorgeberechtigten. Im Falle des gemeinsamen Sorgerechts benötigt der Antragsteller die unterschriebene Vollmacht des anderen Sorgeberechtigten mit einer Kopie seines Personalausweises. Das Formular ist unter www.schwerin.de/schulanmeldung abrufbar. Bei alleinigem Sorgerecht ist der entsprechende Nachweis (Negativattest) beizufügen. Das Negativattest kann online unter www.schwerin.de/schulanmeldung beantragt werden. Die entsprechenden Unterlagen werden im Anmeldeprozess abgefragt und müssen dann hochgeladen werden.

Anmeldung vor Ort im BürgerBüro des Stadthauses

Termine für die Schulanmeldung vor Ort können weiterhin online unter www.schwerin.de/terminvergabe reserviert werden. Dazu ist in der Rubrik Bürgerservice die Dienstleistung Schulanmeldung (Einschulung) auszuwählen. Zusätzlich können Terminabsprachen telefonisch unter 0385 545-1111 erfolgen. Montags können Eltern ihr Kind in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung im Stadthaus zur Schule anmelden. Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes und der Personalausweis bzw. Reisepass der/des Sorgeberechtigten mitzubringen. Die Schulanmeldung ist im Falle des gemeinsamen Sorgerechts von beiden Sorgeberechtigten vorzunehmen, bei Verhinderung kann eine entsprechende Vollmacht vorgelegt werden. Bei alleinigem Sorgerecht ist der entsprechende Nachweis (Negativattest) mitzubringen. Die Kinder müssen bei der Schulanmeldung im Stadthaus nicht anwesend sein.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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