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Auch in Schwerin gilt ab heute wieder Corona-Ampelstufe „rot“

Zwar ist die Hospitalisierungsinzidenz am vergangenen Samstag in Mecklenburg-Vorpommern doch erkennbar um 0,6 Punkte gefallen. Mit 9,2 lag sie allerdings erneut oberhalb der wichtigen Grenze von 9,0. Wird dieser Grenzwert

  • Veröffentlicht Januar 10, 2022
Die Corona-Ampel in M-V steht erneut auf „rot“. | Foto: privat

Zwar ist die Hospitalisierungsinzidenz am vergangenen Samstag in Mecklenburg-Vorpommern doch erkennbar um 0,6 Punkte gefallen. Mit 9,2 lag sie allerdings erneut oberhalb der wichtigen Grenze von 9,0. Wird dieser Grenzwert dreimal in Folge überschritten, gilt ab dem jeweils übernächsten Tag auch für die Landesteile die Corona-Stufe „rot“, die ansonsten „orange“ oder „gelb“ wären. Und genau diese drei Tage waren am Samstag erreicht.

Damit gilt ab heute (10. Januar 2022) landesweit mindestens die Ampelstufe „Rot“. Auch in Schwerin ist dies der Fall. Damit bleiben, gemäß einer Pressemitteilung des zuständigen Gesundheitsministeriums M-V, vorerst geschlossen oder untersagt:

  • Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser
  • Chöre und Musikensembles
  • Freizeitparks, Indoor-Spielplätze
  • Zirkusse
  • Innenbereiche von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten,
  • Innenbereiche von Museen und Ausstellungen
  • Volksfeste, Spezialmärkte
  • Schwimm- u. Spaßbäder (außer Schwimmkurse, Schwimmunterricht, vereinsbasierter Sport in geschlossenen Übungsgruppen, Nutzung interner Anlagen durch Gäste von Beherbergungsbetrieben)
  • Tanzschulen
  • Zuschauende bzw. Publikumsverkehr bei (Sport-)Veranstaltungen innen und außen
  • geschlossene Gesellschaften in Gaststätten
  • tourismusaffine Dienstleistungen (innen, mit Ausnahme von Busveranstaltungen)
  • soziokulturelle Zentren (Publikumsverkehr)

 

Rein mathematisch kommt „rot“ einen Tag  zu spät

Nimmt man die täglichen Veröffentlichungen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales in M-V (LAGuS) wirklich ernst, und dies sollte man an sich tun, da sie mit nicht geringen Folgen verbunden sind, waren die drei Tage allerdings rein rechnerisch bereits am Freitag erreicht. Zwar wies das Amt am vergangenen Mittwoch noch eine Hospitalisierungsinzidenz für den Tag in Höhe von 8,4 aus. Was erkennbar unter dem Wert von 9,0 liegt. Allerdings sah die Rückrechnung am Donnerstag schon ganz anders aus. Da nämlich hieß es, die Hospitalisierungsinzidenz für den Donnerstag betrage 9,2. Dies sei allerdings ein Minus von 1,2 Punkten gegenüber dem Vortag. Damit war am Donnerstag klar, dass der tatsächliche Mittwochswert, vermutlich anhand nachträglicher Meldungen, nicht 8,4 sondern offenbar 10,4 betrug. Somit hätte, nach menschlicher Logik, bereits am gestrigen Sonntag landesweit Stufe „rot“ gelten müssen.

 

LAGuS hat „andere Logik“

Eine Logik, die das LAGuS M-V so aber ganz offenbar nicht vertritt. Bereits im Dezember war es nämlich zu einer ähnlichen Situation gekommen. Damals galt, viele werden sich erinnern, ab dem 1. Dezember Warnstufe „rot“, wodurch unter anderem auf den Weihnachtsmärkten im Land die 2G plus-Regel umzusetzen war. Hintergrund war, dass am 29. November den dritten Tag in Folge der Grenzwert von 9 überschritten wurde. Nun sah und sieht die Landesverordnung aber vor, dass eine Rückstufung dann möglich ist, wenn für das gesamte Land fünf Tage in Folge die niedrigere Warnstufe (hier: „orange“) galt. Bereits am 30. November trat diese Situation erstmals ein. Das bedeutete also, dass bis einschließlich 04. Dezember 2021 der 9-er Grenzwert nicht überschritten werden durfte. Und las man nur die jeweiligen Tagesmeldungen des LAGuS, ohne die Rückrechnungen gegenüber dem Vortag zu beachten, kam es mehr oder weniger auch so.

Allerdings gab es ein „Aber“ – wie auch in der vergangenen Woche. Denn am 4. Dezember wies das LAGuS eine Hospitalisierungsinzidenz von 8,4 bei einem Rückgang von 0,7 Punkten gegenüber dem Vortag aus. Hier reicht Grundlagenmathematik um zu erkennen, dass der Grenzwert am 3. Dezember knapp aber doch gerissen wurde. Damit wären die fünf Tage eben nicht erreicht gewesen, und die Rückstufung hätte nicht erfolgen können.  Auf Nachfrage erklärte eine Sprecherin des Landesamtes allerdings damals gegenüber unserer Redaktion, dass für die Einstufung in die jeweilige Corona-Warnstufe lediglich diejenigen Werte herangezogen würden, die tatsächlich an dem betreffenden Tag in den Meldezahlen stünden. Anpassungen würden rückwirkend nicht erfolgen.

 

Wenn anders, dann aber konsequent

Nun kann man das durchaus als nicht ganz logisch betrachten, wenn so kurzfristig eine doch so relevante Verschiebung ohne jede Korrektur bekannt wird. Geht man aber diesen Weg, dann sollte man das auch konsequent tun. Ansonsten wird die ganze Sache schon fragwürdig.

Schauen wir also noch ein wenig weiter zurück. Als nämlich die Landeshauptstadt Schwerin am 30. November 2021 aus technischen Gründen keine Zahlen meldete. Da hieß es in einer Pressemitteilung der Behörde am Folgetag: „Aufgrund technischer Probleme hat die Landeshauptstadt Schwerin gestern die aktuellen Neumeldungen zur Coronavirus-Pandemie nicht auf dem elektronischen Meldeweg an das LAGuS übermittelt. Heute Vormittag hat das LAGuS die Zahlen rechnerisch überprüft. Mit den Hospitalisierungen aus Schwerin beträgt die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für die Landeshauptstadt 9,4 (statt der gestern im Lagebericht angegebenen 7,3). Für den 30.11.2021 resultiert für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern daraus eine 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 8,9 (statt der gestern im Lagebericht angegebenen 8,8).“ Ist dies keine nachträgliche Korrektur, die doch eigentlich nicht erfolgt? Oder korrigiert man nur dann, wenn es „folgenlos“ bleibt?

 

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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