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Betonflächen haben bunte Farbtupfer erhalten

Mitarbeiter der Frühförder- und Beratungsstelle FIBs – Familien in Begleitung des Kinderzentrums Mecklenburg wollten die Jahreskampagne „Mensch du hast Recht!“ des Paritätischen Gesamtverbands unterstützen und ließen sich dazu etwas Besonderes

  • Veröffentlicht Oktober 25, 2018
Ein Herz für Kinder Foto: KiZ

Mitarbeiter der Frühförder- und Beratungsstelle FIBs – Familien in Begleitung des Kinderzentrums Mecklenburg wollten die Jahreskampagne „Mensch du hast Recht!“ des Paritätischen Gesamtverbands unterstützen und ließen sich dazu etwas Besonderes einfallen:  Steffi Schieweck, Leiterin der Frühförderstelle, und ihr Team riefen eine Malaktion ins Leben und konnten sich gestern über viele Interessierte freuen, die sich an der Aktion beteiligten.

 

Ein Herz für Kinder

 

Die Sparkasse unterstützte mit verschiedenen Kleinigkeiten für die Künstler und die Mecklenburger Backstuben verwöhnten sie mit leckeren Keksen. Kindergartenkinder, Teilnehmer einer Fördergruppe der Dreescher Werkstätten und die Organisatoren gestalteten ein „Herz für Kinder“ und malten die Betonfläche vor dem Schweriner Bürohaus am Dreescher Markt 2 mit Kreide bunt an. In allen Farben sind Blumen, Häuser, Tiere, Phantasiewesen und Umrisse von Kinderhänden entstanden, die die Betonfläche noch eine Weile schmücken werden.

 

Menschenrechte sind unteilbar

 

Kristina Timmermann, die Kinderzentrum-Geschäftsführerin macht deutlich, dass das Thema Menschenrechte ein wichtige Angelegenheit ist. Daher wolle man sich mit dieser Aktion für die Einhaltung von Menschenrechten einsetzen, die vor 70 Jahren von der UN festgeschrieben wurden. Die Rechte gelten für alle, ganz gleich ob Groß oder Klein, Jung oder Alt, ganz gleich welcher Herkunft, Hautfarbe oder Religion. „In diesen unruhigen Zeiten ist es besonders wichtig, Individualität und Vielfalt zu stärken und nicht immer ist es so einfach, die Welt ein wenig bunter zu machen!“, so Timmermann.

 

Hintergrund zum Tag der Menschenrechte:

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“ So Lautet Artikel 1 der Erklärung der Menschenrechte, die die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen vor 70 Jahren – am 10. Dezember 1948 – in ihrer 183. Plenarsitzung verabschiedeten. Nach Artikel 2 hat jeder Mensch den „Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“ Mit insgesamt 30 Artikeln der Resolution hat die Generalversammlung ein Wertesystem geschaffen, das für Menschen auf der ganzen Welt gelten sollte. Mitgliedstaaten haben diese Werte in ihre nationalen Verfassungen aufgenommen. Weltweit kommt es immer wieder zu Verletzungen oder Missachtungen von Menschenrechten.  

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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