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CDU/FDP-Fraktion begrüßt Steuerbefreiung für ausgebildete Assistenzhunde

Das sogenannte Assistenzhunde zukünftig auch von der Steuer befreit sind, findet den Beifall der CDU und der FDP in der Stadtvertretung.

  • Veröffentlicht September 14, 2022
Foto: schwerin-lokal

Die CDU/FDP-Fraktion begrüßt den Beschluss der Stadtvertretung zur Gewährung von Steuerbefreiungen für Assistenzhunde. Auf Initiative von CDU und FDP war der Oberbürgermeister bereits im Frühjahr beauftragt worden, eine Satzungsänderung vorzubereiten. Ziel war es, die Schweriner Hundesatzung bzw. deren Paragraph 6 „Steuerbefreiung“ dahingehend anzupassen, dass künftig auch „ausgebildete Assistenzhunde“ steuerbefreit sind.

Assistenzhunde bisher bei Befreiung nicht berücksichtigt

„Die bisherige Satzung beinhaltete Steuerbefreiungen für Hunde von blinden, gehörlosen oder schwerhörigen Menschen außerdem für Diensthunde, Rettungshunde und Herdenschutzhunde“, erklärte CDU-Stadtvertreter Stefan Nimke. „Ausgebildete Assistenzhunde erbringen jedoch ebenfalls notwendige Hilfeleistungen für deren Halter. Die neue Hundesatzung hat unsere Intension dahingehend sehr gut umgesetzt. Die steuerliche Freistellung erleichtert Menschen mit Behinderung, die einen Assistenzhund führen, ihre Lebensführung. “

 

Der Deutsche Bundestag hatte in 2021 mit dem Teilhabestärkungsgesetz auch gesetzliche Regelungen zu Assistenzhunden beschlossen. Das Behindertengleichstellungsgesetz definiert den Assistenzhund wie folgt: „Ein Assistenzhund ist ein unter Beachtung des Tierschutzes und des individuellen Bedarfs eines Menschen mit Behinderungen speziell ausgebildeter Hund, der aufgrund seiner Fähigkeiten und erlernten Assistenzleistungen dazu bestimmt ist, diesem Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, zu erleichtern oder behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.“

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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