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CDU-Fraktion: Verkehrssicherung in Erholungsflächen gemeinsam planen

Gemeint sind insbesondere Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherung und zur Baumpflege. Die CDU-Fraktion spricht sich für das Abschließen einer Vereinbarung mit dem Kreisverband der Gartenfreunde aus. „In jüngster Vergangenheit gab

  • Veröffentlicht Juni 15, 2018
CDU-Stadtvertreter Ralf Klein

Gemeint sind insbesondere Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherung und zur Baumpflege. Die CDU-Fraktion spricht sich für das Abschließen einer Vereinbarung mit dem Kreisverband der Gartenfreunde aus.

„In jüngster Vergangenheit gab es Differenzen bei der Auslegung des Bundeskleingartengesetzes zwischen dem städtischen Eigenbetrieb und einzelnen Gartenanlagen. Insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht und bei vorsorglichen Fragen der Baumpflege ist es von Vorteil, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen“, so CDU-Stadtvertreter Ralf Klein.

 

Gefahren frühzeitig zu erkennen auch im Interesse der Gartenvereine

 

Die Kleingartenvereine seien meistens nicht Eigentümer der von ihnen genutzten Kleingartenanlagen. Dadurch obliegt ihnen in den meisten Fällen keine Verkehrssicherungspflicht. „Trotzdem liegt es auch im Interesse der Gartenfreunde, wenn frühzeitig Gefahren erkannt und gebannt werden. Dadurch lassen sich kurzfristige Notfallarbeiten und damit auch hohe Kosten vermeiden.“, so Klein.

 

CDU empfiehlt schriftliche Vereinbarung 

 

Eine der wesentlichsten Formen der Verkehrssicherungspflicht ist die Verpflichtung der öffentlichen Hand, von ihr betriebene Straßen und Wege sowie Plätze in einem solchen Zustand zu halten, dass von ihnen keine Gefahren ausgehen bzw. die Nutzer nicht zu Schaden kommen. Um die Verfahrensweisen zwischen dem ZGM und den jeweiligen Anlagen zu vereinfachen, empfiehlt die CDU-Fraktion die Erarbeitung einer schriftlichen Vereinbarung. Diese kann dann ebenso als Vorlage für andere Freizeitanlagen im Stadtgebiet genutzt werden.

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Redaktion

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