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DIE LINKE: Sittenwidrige Löhne immer noch Thema in Schwerin

(red/pm). Viele Schwerinerinnen und Schweriner werden sich noch an die Zeiten erinnern können, da ein Großteil der Arbeitsangebote der Jobcenter aus dubiosen Call-Center-Offerten bestand, die sich Arbeitslose entweder für die

  • Veröffentlicht November 11, 2014
© Uwe Schlick/pixelio.de
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(red/pm). Viele Schwerinerinnen und Schweriner werden sich noch an die Zeiten erinnern können, da ein Großteil der Arbeitsangebote der Jobcenter aus dubiosen Call-Center-Offerten bestand, die sich Arbeitslose entweder für die Dauer von zwei Wochen in Form einer vom Amt bezahlten Trainingsmaßnahme schicken ließen und sie nie einstellten, oder ihnen Angebote machten, die sich im Bereich von Bruttolöhnen zwischen 600 und 750 Euro für einen Vollzeitjob bewegten.

Mittlerweile sind die meisten dieser Buden, die in Nebengebäuden von Privathäusern in den Umlandgemeinden oder in Hinterhöfen untergebracht waren, geschlossen. Strenge Verschärfungen der Gesetze und hohe Strafdrohungen haben das Risiko für telefonierende Drückerkolonnen zu hoch gemacht, um in Deutschland noch einen Fuß auf den Boden zu bekommen, manche konnten neben ihren Beschäftigten auch ihre Geschäftspartner nicht bezahlen und gingen pleite.

Aber ungeachtet dessen, dass der Verbraucher nun nicht mehr im Namen der „Serviceleistung Deutsche Telekom“ oder obskuren „Telebinder-Partnern“ zu irgendwelchen Optionstarifen überredet werden soll, ist das Problem sittenwidriger Löhne in Schwerin immer noch nicht aus der Welt verschwunden.

Dies ergab eine Anfrage der Linksfraktion in der Stadtvertretung. Von 2010 an wurde ca. 140-mal festgestellt, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten zu sittenwidrigen Konditionen beschäftigten. Auffällig war dabei nach Angaben des Jobcenters, dass es sich zumeist um kleine Unternehmen aus den Bereichen Handel, Gastronomie und Hausmeisterdienstleistungen handelte.

Nur 40 Prozent der Arbeitgeber veröffentlichen Lohnangebot

Sittenwidrige Löhne sind nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes von 2009 dann gegeben, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht. In diesen Fällen ist das Jobcenter verpflichtet, Zahlungsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen und diese notfalls auch vor Gericht durchzusetzen.

Seit 2010 gab es 45 derartiger Verfahren. „Im März 2014 gab es in Schwerin immer noch 2936 Beschäftigte, deren Arbeitslohn so niedrig war, dass sie ihn noch durch ergänzende Hartz IV Leistungen aufstocken mussten. Im Verhältnis dazu ist die Gesamtzahl der Fälle sittenwidriger Entlohnung zwar nicht besonders auffällig, gleichwohl ist jeder Fall natürlich einer zu viel“, sagte der Fraktionsvorsitzende der LINKEN, Henning Foerster am Montag.

Henning Foerster: Mindestlohn soll gegen sittenwidrige Löhne helfen

„Es bleibt zu hoffen, dass mit der Einführung des Mindestlohnes sowohl die Zahl derjenigen zurückgeht, die trotz  Arbeit noch aufstocken müssen, als auch die Zahl derjenigen weiter abnimmt, die sich gar mit sittenwidriger Entlohnung konfrontiert sehen. Um mehr Transparenz für Arbeitssuchende zu schaffen, wäre es gut, wenn mehr als die bislang nur 40 Prozent der Arbeitgeber bereit wären, bereits mit ihrer Stellenanzeige bei der Bundesagentur für Arbeit auch ihr Lohnangebot zu veröffentlichen“, so Foerster abschließend.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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