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Die Zeit drängt – Unternehmen für „SEPA“ fit machen

Zum 1. Februar 2014 werden nationale Überweisungen und Lastschriften in den 30 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums und der EU sowie die Schweiz und Monaco auf ein einheitliches Verfahren „SEPA“ umgestellt.

  • Veröffentlicht August 22, 2013

ihk-schwerinZum 1. Februar 2014 werden nationale Überweisungen und Lastschriften in den 30 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums und der EU sowie die Schweiz und Monaco auf ein einheitliches Verfahren „SEPA“ umgestellt.

Mit der Umstellung erhält jeder Kunde von seiner Bank eine europaweit standardisierte Banknummer, die IBAN, deren Länge in Deutschland aus 22 Zeichen besteht. Zukünftig kann so der Zahlungsverkehr im gesamten Euroraum und den assoziierten Ländern über ein Konto bei einem beliebigen Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Zudem soll SEPA den grenzüberschreitenden Lastschrifteinzug ermöglichen und Überweisungslaufzeiten verkürzen.

„Wir gehen davon aus, dass noch nicht alle Unternehmen die erforderlichen betrieblichen Maßnahmen in Angriff genommen haben“ sagt Klaus Uwe Scheifler, Geschäftsbereichsleiter der IHK zu Schwerin. Gleichzeitig empfiehlt er, umgehend folgende Schritte einzuleiten:

1. Hausbank kontaktieren
Vielfach wird SEPA nur mit dem grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr in Verbindung gebracht, der nicht für alle Unternehmen eine Rolle spielt. Künftig sind aber auch Überweisungen im Inland nach SEPA-Standards zu handhaben. Daher sollten Unternehmen rechtzeitig Kontakt mit ihrer Hausbank aufnehmen, um die Umstellung vorzubereiten.

2. Gläubiger-Identifikationsnummer und SEPA-Mandat einholen
Unternehmen, die bisher per Lastschrift Geld einziehen, benötigen für zukünftige Lastschriften eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese kann über das Internet bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden. Zudem ist – gewissermaßen als Ersatz für die bisherige Einzugsermächtigung – ein neues unterschriebenes SEPA-Mandat jedes Zahlendenerforderlich,das aktiv eingeholt werden muss. Hinzu kommt, dass spätestens 14 Tage vor Fälligkeit – außer anders vereinbart – der Kunde bzw. das Mitglied über die Abbuchung zu informieren ist.

3. Anpassung der Geschäfte an SEPA
Die Umstellung kann nur gelingen, wenn auch der interne Zahlungsverkehr und die Buchhaltung SEPA-fit gemacht werden. Nicht nur muss die IBAN der Geschäftspartner eingeholt werden, sondern SEPA-Mandate sind laufend zu verwalten und Kunden über Fälligkeitsdaten und Beträge immer wieder zu informieren. Anpassungen bei der IT und Software sind notwendig.

Klaus Uwe Scheifler appelliert, dass die Unternehmen den erforderlichen Aufwand nicht unterschätzen und jetzt handeln sollten. „Gelingt den Unternehmen die Umstellung nicht rechtzeitig, könnten Zahlungsflüsse zum Erliegen kommen, d. h. Rechnungen würden nicht beglichen, Gehälter nicht gezahlt und ggf. auch  Krankenkassenbeiträge nicht überwiesen werden“.

Ein SEPA-Leitfaden – herausgegeben vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Bankenverband – ist auf der Homepage der IHK online abrufbar unter: www.ihkzuschwerin.de, Rubrik Existenzgründung und Unternehmensförderung/Aktuelles.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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