Fr, 26. April 2024
Close

Ehrenamtliche Handelsrichter gesucht!

Schwerin, 07.12.2017 (pm). Der Präsident des Landgerichts Schwerin hat die IHK zu Schwerin gebeten, für die Amtszeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 erneut Handelsrichter vorzuschlagen. Die Amtszeit

  • Veröffentlicht Dezember 7, 2017

Schwerin, 07.12.2017 (pm). Der Präsident des Landgerichts Schwerin hat die IHK zu Schwerin gebeten, für die Amtszeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 erneut Handelsrichter vorzuschlagen. Die Amtszeit der derzeitigen ehrenamtlichen Handelsrichter endet am 31. Dezember 2018.

 

@ IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus

Zum ehrenamtlichen Handelsrichter kann jeder Deutsche, der das 30. Lebensjahr vollendet hat und als Kaufmann, Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer einer juristischen Person oder als Prokurist in das Handelsregister oder das Genossenschaftsregister eingetragen ist oder eingetragen war, ernannt werden. Zudem muss der Wohnsitz oder eine Handelsniederlassung im Bezirk der IHK zu Schwerin liegen.

Die Möglichkeit der Ernennung zum ehrenamtlichen Handelsrichter gilt auch für die Vorstandmitglieder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die aufgrund einer gesetzlichen Sonderregelung für diese juristische Person nicht eingetragen zu werden brauchten.

„Die Rechte und Pflichten der ehrenamtlichen Richter sind dieselben eines Berufsrichters. Durch diese starke Stellung wurde die Möglichkeit eröffnet, wirtschaftlichen Sachverstand und in der Praxis erworbene Erfahrungen unmittelbar in den richterlichen Entscheidungsprozess einfließen zu lassen. Somit kommt die Kammer für Handelssachen zu verständlichen, nachvollziehbaren und für die Kaufmannschaft akzeptablen Urteilen, bei denen auch die Handelsrichter während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit wertvolle und für die berufliche Praxis verwertbare Informationen erhalten“, so Siegbert Eisenach, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin.

Personen, die die vorbezeichneten Voraussetzungen erfüllen und interessiert sind an dieser verantwortungsvollen und wichtigen Aufgaben, wenden sich bitte bis zum 15. Januar 2018 an die IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin, Geschäftsbereich Recht, Steuern, Zentrale Dienste, Thilo Krüger, Tel. 0385 5103-514, E-Mail: krueger@schwerin.ihk.de.

 

Dokument 24 Stunden abrufbar unter: www.ihkzuschwerin.de, Dokument-Nr. 3920056.

 

 

 

 

Written By
Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

Kommentiere den Beitrag

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert