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EU leitet Verfahren gegen Deutschland wegen Kältemittel ein

  (anz). Der seit mehr als drei Jahre andauernde Streit um Klimaanlagen des Stuttgarter Autokonzerns Daimler geht nun in die nächste Runde. Die EU-Kommission hat nun beschlossen, Deutschland vor dem

  • Veröffentlicht Dezember 17, 2015
(c) GTÜ / pixelio.de
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(anz). Der seit mehr als drei Jahre andauernde Streit um Klimaanlagen des Stuttgarter Autokonzerns Daimler geht nun in die nächste Runde. Die EU-Kommission hat nun beschlossen, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. In einer offiziellen Stellungnahme der zuständigen Kommission heißt es, dass die Prüfung des Sachverhalts keinen anderen Schluss zulasse, als dass der Autohersteller nach wie vor europäisches Recht verletze.

Behörden waren laut Brüssel nicht energisch genug

Die Verantwortlichen in Brüssel haben sich darauf geeinigt, ein gerichtliches Verfahren gegen Deutschland bzw. Daimler einzuleiten im Rahmen des derzeitigen Klimaanlagen-Streits einzuleiten. Die Europäische Kommission wirft Deutschland vor, dass die Behörden Daimler nicht in ausreichendem Umfang dazu gezwungen haben, ein neues und zugleich weniger umweltschädliches Kältemittel für die Klimaanlagen einzusetzen. Die geltende EU-Richtlinie sieht vor, dass bestimmte Gase für die Verwendung in den Kühlsystemen verboten sind. In diesem speziellen Fall geht es um das klimafeindliche Kältemittel R134a.

Daimler äußerte Bedenken wegen Brandgefahr und widersetzte sich

Mittlerweile dauert der Streit zwischen Berlin, Daimler und Brüssel drei Jahre. Nachdem die aktuelle EU-Richtlinie in kraft getreten ist, äußerten die Stuttgarter über die empfohlene Alternative von der EU bedenken. Demnach sei das Kältemittel R1234yf feuergefährlich, weshalb sich Daimler gegen die Abschaffung von R134a entschieden hat. In einer Gegendarstellung der zuständigen EU-Kommission sei Daimler mit dieser Ansicht alleine auf weiter Flur. Die übrigen Automobilhersteller sowie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatten keine Befürchtungen dieser Art in den Raum gestellt. Dieser Auffassung hat sich zudem die Gemeinsame Forschungsstelle der EU-Kommission angeschlossen. Erst im Jahr 2014 hatte die Fachabteilung eine Risikoanalyse durchgeführt. Wer nun daran denkt, sein Fahrzeug einem Klimanlagen wechsel zu unterziehen, sollte sich im Vorfeld im Internet über das verfügbare und ebenso passende Angebot genau informieren. Der Online-Fachhändler Autoteiledirekt.de bietet große Auswahl an Klima Ersatzteilen. Alle wichtigen Informationen sowie der eine oder andere Pflegetip finden sich in den jeweiligen Produktbeschreibungen wieder.

Rahmenrichtlinie 2007/46/EG soll korrekt durchgesetzt werden

Die nun eingereichte Klage gegen Deutschland sowie den Autokonzern Daimler verfolgt das Ziel, die Richtlinie gemäß EU-Vorgaben auf Basis eines Urteils durch den Europäischen Gerichtshof durchzusetzen bzw. anzuwenden. Darüber hinaus erklärte die EU-Kommission in seiner schriftlichen Stellungnahme, alle Wettbewerbs- und Markteilnehmern gerecht werden zu wollen und außerdem auf diese Weise das vorhandene Ungleichgewicht zu beheben. In der Mitteilung aus Brüssel heißt es des Weiteren, dass es Deutschland „schließlich versäumte“, die Rahmenrichtlinie 2007/46/EG in Artikel 46 bundesweit durchzusetzen. Darüber hinaus sei nicht erkennbar, dass alle „erforderlichen Sanktionen“ Anwendung gefunden haben.

 

 

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der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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