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Ab heute Landschaftsplan-Fortschreibung einsehen

Landschaftspläne sind in den verschiedensten Situationen, beispielsweise bei Bauleitplanverfahren, wichtige Grundlagen. In Schwerin steht nun die zweite Fortschreibung der 1997 erstmals entstandenen Pläne an. Von heute an sind die Fortschreibungsunterlagen

  • Veröffentlicht Mai 9, 2022
Landschaft. | Foto: privat

Landschaftspläne sind eine wichtige Grundlage, um den Zustand von Natur und Landschaft im Rahmen von Bauleitplanverfahren und anderen Fachplanungen erfassen und bewerten zu können. Damit tragen sie zur Rechtssicherheit in Abwägungsprozessen und zur Verfahrensbeschleunigung von Planungsprozessen bei.

 

Entwurf zum Landschaftsplan online und im Stadthaus einsehbar

Darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürger den Landschaftsplan auch als Informationsquelle über den Zustand von Natur und Landschaft nutzen. In Schwerin erfolgte die letzte Fortschreibung des seit 1997 bestehenden gutachterlichen Landschaftsplans zuletzt im Jahr 2006 fortgeschrieben. Nun liegt der Entwurf nebst Erläuterungstext und Karten für die zweite Fortschreibung des Landschaftsplans der Landeshauptstadt Schwerin vor. Der Landschaftsplan stellt für das gesamte Stadtgebiet Schwerins dar, welche Bereiche schutzwürdig oder sanierungsbedürftig sind. Darüber hinaus beinhaltet der Landschaftsplan, mit welchen besonderen Risiken bei einer beabsichtigten Nutzung zu rechnen ist. Er stellt dar, wie die verschiedenen Nutzungen dazu beitragen können, die natürlichen Ressourcen zu schonen. Dadurch können Konflikte zwischen einem nachhaltigen Schutz der Naturgüter und den verschiedenen Anforderungen der Menschen an Natur und Landschaft vermieden werden. Ziel des gutachterlichen Landschaftsplans ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes als Ganzes langfristig und vorausschauend zu sichern.

Die Unterlagen können auf der Internetseite der Landeshauptstadt Schwerin unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung vom heutigen 9. Mai bis zum 13. Juni 2022 öffentlich eingesehen werden. Als zusätzliches Informationsangebot sind die Planunterlagen zusätzlich auch im Stadthaus, Am Packhof 2-6 (Rondell, 4. Etage), ausgelegt. Während der Auslegungsfrist sind Stellungnahmen online, per E-Mail oder schriftlich möglich.

Die Fortschreibung des Landschaftsplans wurde notwendig, um die Daten zum Zustand der verschiedenen Schutzgüter und darauf aufbauend die Ziel- und Maßnahmenkonzeption zu aktualisieren.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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