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„Für diese Regeln braucht man viel schwarzen Humor“

Das Durcheinander der vergangenen Wochen und Monate hat so manch Unternehmerinnen und Unternehmer an den Rand der Verzweiflung getrieben. Regelmäßig galten und gelten neue Regelungen. Was als besprochen schien, galt

  • Veröffentlicht Januar 26, 2022
In etlichen Gastronomien bleiben aufgrund der 2G plus-Regel die Plätze weitgehend leer. | Foto: privat

Das Durcheinander der vergangenen Wochen und Monate hat so manch Unternehmerinnen und Unternehmer an den Rand der Verzweiflung getrieben. Regelmäßig galten und gelten neue Regelungen. Was als besprochen schien, galt vor Ort plötzlich nicht. Hinzu kamen dann noch diverse Regelunterschiede zwischen den Bundesländern. Nachrichten überschlugen sich. Diese Situation erklärt ohne Frage, dass dabei hier und da auch aktuelle Regelungen ein wenig durcheinander gerieten. So war es in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise zuletzt mancherorts möglich, mit einer Zweifach-Impfung und ohne Test in ein Solarium, ein Fitnessstudio oder auch eine Gastronomie zu kommen. Nicht etwa, weil die Betreiber tricksen wollten. Das Durcheinander an Regeln hatte seine Folgen. Dabei galt bislang: Das „Plus“ in 2G plus fällt in MV nur für geboosterte Personen weg. Nur diese Personengruppe brauchte bislang also keinen Test.

 

Schwer kontrollierbare Ausnahmen von 2G plus-Testpflicht

Dies aber ändert sich ab heute. Denn das Landeskabinett hat gestern beschlossen, die Testbefreiung an die Quarantäne-Befreiungs-Regelungen anzupassen, wie Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) mitteilte. Dies hat zur Folge, dass ab heute überall für weitere Personengruppen die Testpflicht entfällt. Klingt gut, möchte man meinen. Und Branchenverbände wie der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) sollten aufatmen und zustimmend jubeln. Die Realität allerdings sieht ganz anders aus, wie wir in einem kurzen Telefonat mit dem DEHOGA MV-Präsidenten Lars Schwarz erfuhren. Und blickt man auf die von Ministerin Drese in der gestrigen Pressekonferenz nach der Kabinetts-Sitzung angekündigten neuen Regelungen, ahnt man, wo der sprichwörtliche Hase begraben liegt. Diese sehen nämlich wie folgt aus:

Genesene:

  • Ab dem 28. Tag nach dem Positivtest benötigen diese Personen bis zum 90. Tag keinen Test.

Zweifach Geimpfte

    • benötigen keinen Test, wenn die zweite Impfung mindestens 15 Tage zurückliegt. Diese Regelung gilt dann bis zum 90. Tag. Letzteres entspricht, laut Ministerin Drese 3 Monaten. Dabei unterschlägt sie, dass einige Monate 31 Tage haben. Damit ist es durchaus möglich, dass schon zwei Tage vor Ablauf der 3 Monate ein Test wieder benötigt wird.

Geimpfte Genesene
(Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben)

  • Folgt man dem Muster der Quarantäne, benötigen auch diese Personen keinen Test

Personen mit einer Auffrischimpfung (Boosterimpfung)
(insgesamt drei Impfungen erforderlich (auch bei jeglicher Kombination mit COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson)

  • Geboosterte Personen benötigen ab dem Zeitpunkt der Boosterung keinen Test

 

Politik sollte sich vorher mit Praxis abstimmen

Nimmt man es ganz genau, muss also von nun an an den Türen von Gastronomien, Fitnessstudios oder auch Solarien mit einem Kalender hantiert werden. Nicht anders lassen sich die 90 Tage, die zumindest als „Ablaufdatum“ angekündigt sind, kontrollieren. Inwieweit in der Landesverordnung dann tatsächlich „90 Tage“ steht oder doch „drei Monate“, was laut Ministerin Drese gleichzusetzen wäre, war gestern nicht mehr verbindlich herauszufinden. Denn fallen zwei Monate mit 31 Tagen in dieses Vierteljahr, ist die 90-Tage Frist bereits zwei Tage vor einer Drei-Monats-Frist abgelaufen. Klingt nach Wortklauberei, spielt im Kontrollfall allerdings durchaus eine entscheidende Rolle. Ähnlich sieht es mit dem 19. Tag nach der Impfung oder den 28 Tagen nach einem Positivtest aus. Auch hier dürften nur Kalender helfen, herauszufinden, wann die „testfreie Phase“ beginnt. Zudem muss eine Kontroll-Person auch erst einmal das Datum des Positivtests offiziell bestätigt kennen, respektive in den vorgelegten Nachweispapieren finden.

Kein Wunder also, dass Lars Schwarz (DEHOGA MV) im Telefonat mit unserer Redaktion am gestrigen Tag alles andere als begeistert war. „Der Politik stünde es gut an, mit der Praxis zu sprechen, bevor man neue Regeln erlässt“. Wer in den Unternehmen soll denn diese ganzen Vorgaben kontrollieren? Wir fordern seit Langem klare, nachvollziehbare Regelungen – für unsere Gäste wie auch für unsere Unternehmen sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das, was jetzt gelten soll, ist das absolute Gegenteil. Dafür braucht man schon viel schwarzen Humor.“

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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