Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erlassen
Schwerin, 01.11.2017 (PM/red). Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag der Bundesanwaltschaft Haftbefehl gegen den 19-jährigen syrischen Staatsangehörigen Yamen A. wegen des dringenden Tatverdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
Schwerin, 01.11.2017 (PM/red). Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag der Bundesanwaltschaft Haftbefehl gegen den 19-jährigen syrischen Staatsangehörigen Yamen A.
wegen des dringenden Tatverdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) erlassen.
Der Beschuldigte war gestern vorläufig festgenommen worden (vgl. Pressemitteilungen Nr. 80 und Nr. 81 vom 31. Oktober 2017). Er wurde heute (1. November 2017) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.