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Hartz IV: Linksfraktion besorgt über Anstieg der Sanktionen

(pm/red) Als überprivilegiert kann man Menschen, die ihren Lebensunterhalt mit Arbeitslosengeld-2 („Hartz IV“) bestreiten müssen, wohl kaum nennen. Erfreulicherweise ist in der Landeshauptstadt die Zahl der Betroffenen in den letzten

  • Veröffentlicht März 7, 2015
(c) margaretenhof-schwerin.de
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(pm/red) Als überprivilegiert kann man Menschen, die ihren Lebensunterhalt mit Arbeitslosengeld-2 („Hartz IV“) bestreiten müssen, wohl kaum nennen. Erfreulicherweise ist in der Landeshauptstadt die Zahl der Betroffenen in den letzten Jahren gesunken. Dennoch gibt es eine Vielzahl an Menschen, die immer noch aus unterschiedlichsten Gründen im Teufelskreis von Arbeitslosigkeit, sozialer Isolation, Demotivation und Hoffnungslosigkeit gefangen sind und bereits seit langer Zeit kaum Aussicht auf eine Wiedereingliederung in den Erwerbsprozess sehen.

Der Ruf nach mehr Härte ist hier kontraproduktiv, und das weiß auch die Linksfraktion. Deshalb äußert diese sich in einer Aussendung besorgt darüber, dass Zahl der Sanktionen für Empfänger von Hartz IV auch in Schwerin wieder ansteigt.

Dies gehe aus der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Linksfraktion in der Stadtvertretung Schwerin zurück. Wurden demnach im Zeitraum Januar-Oktober im Jahre 2012 durch das Jobcenter 2877 und im Jahr 2013 dann 2496 Sanktionen ausgesprochen, so stieg die Zahl im Jahr 2014 wieder auf 2887. Häufigste Ursache waren dabei so genannte Meldeversäumnisse. Leistungsberechtigte unterliegen nach Aufforderung durch das Job-Center der Meldepflicht, wird diese ohne Angabe eines wichtigen Grund nicht erfüllt, so tritt eine Sanktion ein. Für jedes Meldeversäumnis beträgt der Sanktionsbetrag 10% des Regelbedarfs des Arbeitslosengeldes II oder des Sozialgeldes.

Widersprüche in 18,2% der Fälle erfolgreich

Gegen die Verhängung von Sanktionen aufgrund von Meldeversäumnissen legten Betroffene in Schwerin zwischen September 2012 und Oktober 2014 insgesamt 458 – mal Widerspruch ein. In 85 Fällen wurde dem eingelegten Widerspruch stattgegeben. Im Vergleich mit den Nachbarlandkreisen Ludwigslust – Parchim und Nordwestmecklenburg wird in der Landeshauptstadt häufiger sanktioniert.

Was den Erfolg von Widersprüchen gegen verhängte Sanktionen angeht, sind Betroffene in den Nachbarlandkreisen dagegen erfolgreicher. Wurde Widersprüchen in Schwerin nur in 18,2% der Fälle stattgegeben, lagen die Werte in Ludwigslust Parchim bei 28,3% und in Nordwestmecklenburg bei 23,1%.

Hartz IV: Regelsatz definiert Existenzminimum

„Sanktionen bedeuten am Ende des Tages immer, dass der Hartz IV Regelsatz als definiertes Existenzminimum weiter abgesenkt wird. Von daher sehen wir den Wiederanstieg der Sanktionen in Schwerin mit Sorge, so Henning Foerster, Fraktionsvorsitzender der LINKEN in der Stadtvertretung.

Gleichzeitig appelliert er an die Sachbearbeiter im Jobcenter, mit dem nötigen Maß an Empathie heranzugehen. „Die Haltung der LINKEN zu Hartz IV ist bekannt“, betont Foerster. „ Auf der kommunalen Ebene können wir die Bundesgesetzgebung und somit auch die Praxis der Sanktionierung nicht ändern. Dennoch bitte ich die Kolleginnen und Kollegen im Jobcenter Schwerin, mit der nötigen Sensibilität an die Beurteilung, ob ein Meldeversäumnis vorliegt oder nicht, an die Sache heranzugehen und sich dabei auch die Auswirkungen von Sanktionen auf ihr Gegenüber zu vergegenwärtigen.“

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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