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IHKs in MV fordern beschleunigte Bearbeitung in den Verwaltungen

In vielen Prozessen sind des nicht zuletzt auch die öffentlichen Verwaltungen, die ein Nadelöhr im Umsetzungsprozess darstellen und somit zu zeitlichen Verzögerungen führen. Dies geschieht in den meisten Fällen zweifellos

  • Veröffentlicht Juni 2, 2022
Die Wirtschaft fordert moderne und schnelle Prozesse in der Verwaltung. | Foto: privat

Immer wieder ist aus der Wirtschaft – aber auch von Privatpersonen – zu hören, dass Investitionsüberlegungen verschiedenster Art in ihrer Umsetzung mit einem eindeutigen Nadelöhr konfrontiert sind: Der zuständigen Verwaltung. Seien es personelle Fragen oder auch zu überdenkende Prozesse – Projekte bleiben viel zu oft viel zu lange hängen. Selbst dann, wenn digitalisierte Verfahren zum Einsatz kommen, zeigen sich in der Praxis Probleme, die eigentlich zu beheben wären. Aber dann fehlt es oftmals an einer wirklichen Evaluierung und einem Willen der Weiterentwicklung. Ein gutes Beispiel dafür ist, spricht man mit Investoren, der digitalisierte Baugenehmigungsprozess in Schwerin. Eine zweifellos großartige Idee, die aber noch einer Weiterentwicklung bedürfte.

 

Verfahrensbeschleunigung dringender denn je

Dieses „Nadelöhr öffentliche Verwaltung“ greifen in diesen Tagen auch die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern (IHKs in MV) konkret auf. Sie unterstreichen in diesem Zusammenhang die dringende Notwendigkeit einer Beschleunigung von Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsverfahren – in allen Wirtschaftsbereichen. Für die Transformation zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft gelte es, noch in diesem Jahrzehnt große Teile der Infrastruktur, Gebäude oder Industrieanlagen neu zu bauen, zu erweitern oder zu modernisieren. Die Explosion der Energiepreise und die anhaltenden Lieferkettenschwierigkeiten zeigten, dass die Geschwindigkeit dieses Umbaus sogar noch schneller als ursprünglich geplant stattfinden müsse.

 

Möglichkeiten scheinen in M-V „unzureichend ausgeschöpft“

„Aus der Straßenbauverwaltung heraus wurde das Bedauern geäußert, dass das Instrument der Plangenehmigung nur selten zur Anwendung komme. Die vom Bundesgesetzgeber eingeräumte Möglichkeit der Planungsbeschleunigung scheint somit in Mecklenburg-Vorpommern derzeit unzureichend ausgeschöpft zu werden“, so Siegbert Eisenach, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin für die IHKs in Mecklenburg-Vorpommern. Die technische und personelle Ausstattung in Planungs- und Genehmigungsbehörden sei eben das beschriebene Nadelöhr, das viele Verfahren verzögere. Antragsunterlagen, Gutachten und Pläne sollten deshalb standardisiert und für die gesamte Verfahrensdauer von Antragsstellern, beteiligten Behörden und im Klagefall von Gerichten durchgängig digital abrufbar und zu bearbeiten sein.

 

Wirtschaft braucht mehr als Lippenbekenntnisse

„Die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren darf kein bloßes Lippenbekenntnis bleiben“, so Eisenach weiter. „Die Wirtschaft hat dazu immer wieder zahlreiche Vorschläge unterbreitet, etwa im Industriepolitischen Konzept ‚Industrieland Mecklenburg-Vorpommern 2030‘. Diese sind weiterhin aktuell. Die Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung gilt es, jetzt schnell umzusetzen. Und das unter frühzeitiger Einbindung der Wirtschaft.“

 

Heutige MPK Anlass der öffentlichen Forderungen

Hintergrund der jetzt aufgemachten Forderungen ist die heutige Ministerpräsidentenkonferenz (MPK). Während dieser wollen Bund und Länder einen „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ beschließen. Dieser Pakt ist Teil des Koalitionsvertrags. Im entsprechenden Beschlussentwurf bekennen sich die Regierenden zu einer „gesamtstaatlichen Kraftanstrengung“. Der Entwurf lasse, so die IHKs in MV, dabei aber offen, ob „die Vereinbarungen auch für die Verkehrsinfrastruktur, für den Ausbau von Energie- und Kommunikationsnetzen, für Vorhaben der Wirtschaftsansiedlung, für industrielle Großprojekte sowie für Bauvorhaben jeglicher Art“ gelten sollen. Auch sei unklar, ob darin auch „bereichsübergreifend Rechtsänderungen mit verfahrensbeschleunigender Wirkung“ verbunden seien. Die IHKs in MV weisen zudem darauf hin, dass bereits der Bund-Länder-Beschluss vom 20. Juni 2020 bedeutsame Eckpfeiler benannt habe. Nun müsse endlich die Umsetzung erfolgen.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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