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Immer wieder Beschwerden an den Bürgerbeauftragten

Beim Bürgerbeauftragten von Mecklenburg-Vorpommern, Matthias Crone, sind im ersten Halbjahr 2019 mehr Eingaben und Beschwerden eingegangen als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

  • Veröffentlicht Juli 15, 2019
Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Matthias Crone sieht einen hohen Bedarf seiner Tätigkeit Foto: Von Leonie Rabea Große – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 de, Link

 

Bei einem Rückblick auf das erste Halbjahr 2019 stellt der Bürgerbeauftragte des Landes Matthias Crone fest, dass der Zulauf ungebremst ist. Dies zeige einen großen Beratungsbedarf der Bürger, nicht nur zu ganz persönlichen Anliegen. In vielen Gesprächen mit Einzelnen aber auch Vertretern von Initiativen werde auch der Wunsch nach Beteiligung und Mitbestimmung deutlich, so Crone.

 Im ersten Halbjahr 2019 gingen beim Bürgerbeauftragten 930 Eingaben und Beschwerden ein (1.Halbjahr 2018: 839). Wieder waren fast die Hälfte der Fälle (47 %) soziale Anliegen. 233 Petitionen wurden auf Sprechtagen vorgetragen. Insgesamt entspricht die Zahl der Eingänge dem steigenden Niveau der letzten Jahre.
In den Anliegen spiegeln sich die aktuellen Themen und Diskussionen wider, etwa der Straßen- und Radwegebau, Kinderbetreuung und Schulfragen, Probleme mit der Renten- und Krankenversicherung, die Belange von Menschen mit Behinderungen oder Ärger über Steuern und Abgaben.

Kurabgaben immer wieder ein Zankapfel

 

Gerade die Kurabgaben führen nach Crones Angaben wiederkehrend zu Beschwerden: „Es gibt gerade bei Tagesgästen große Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen dem gesetzlich verbürgten Gemeingebrauch von öffentlich Räumen, Wasser und Strand einerseits und der Abgabenpflicht in Kurorten. Das Abgabengesetz ist zu weit gezogen, die Satzungen haben ungenaue Bestimmungen und viele Verwaltungen falsche Vorstellungen. Sinnvoll wäre es, Tagesgäste gesetzlich allgemein aus der Kurtaxpflicht herauszunehmen, wie andere Länder es auch tun. Das würde viele Komplikationen erübrigen.“
 
Zum Themenbereich der Kinder- und Jugendhilfe erklärte der Bürgerbeauftragte: „Es zeigte sich, dass nicht überall der Bedarf an Tagesförderung der Kinder gedeckt war. Auch die Qualität der Betreuung bei Personalausfall bereitete Eltern Sorgen. Nicht zuletzt gab es für Kinder mit Behinderungen Schwierigkeiten, ein bedarfsgerechtes Angebot zu finden. Das gilt besonders in Ferienzeiten und im Hortbereich. Hier gibt es noch offene Hausaufgaben.“

 

Rechte von Behinderten nicht immer angemessen gewürdigt

 

Der Bürgerbeauftragte schilderte erneut Fälle, in denen Menschen mit Behinderungen in ihren Belangen und Bedarfen nicht genügend Unterstützung durch Behörden fanden. In einem Fall war es einem kommunalen Vermieter nicht möglich, für einen betagten und beinamputierten Mann den Einbau eines Treppenliftes im Aufgang zu akzeptieren, obwohl die Kostenübernahme und die Baugenehmigung geklärt war. „Hier wird deutlich, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen viel zu oft nicht angemessen gewürdigt werden. Sie gehen unter in einem Absicherungsbedürfnis gegenüber anderen Belangen, die aber nicht immer wichtiger sind.“

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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