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Kammerpräsident fordert Aussetzung des Ladenschlussgesetzes

„Die gesetzlich vorgeschriebenen Ladenöffnungszeiten sollten mit der Wiedereröffnung des Handels bis Ende des Jahres 2022 außer Kraft gesetzt werden.“ Mit dieser Forderung geht der Präsident der IHK Neubrandenburg für das

  • Veröffentlicht März 3, 2021
Ladenöffnung – gerade auch sonntags – war ist und bleibt auch in Schwerin ein heikles Thema. | Foto: Gert Altmann

„Die gesetzlich vorgeschriebenen Ladenöffnungszeiten sollten mit der Wiedereröffnung des Handels bis Ende des Jahres 2022 außer Kraft gesetzt werden.“ Mit dieser Forderung geht der Präsident der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Wolfgang Blank, an die Öffentlichkeit.

 

Neubrandenburgs IHK-Präsident für Aussetzung des Ladenschlussgesetzes

Die behördlichen Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie hätten, so Blank, weite Teile des Einzelhandels an den Rand des wirtschaftlichen Ruins geführt. Unternehmerische Existenzen sowie Arbeitsplätze der Beschäftigten stünden auf dem Spiel. Die bisher gezahlten Staatshilfen seien teilweise noch immer nicht angekommen bzw. können die erlittenen Verluste nur teilweise ausgleichen. Darüber hinaus stünden die Zentren in den Klein-, Mittel- und Großstädten vor einer Verödung. „Mit der jetzt zwingend notwendigen Öffnung des gesellschaftlichen Lebens wird auch Handelstätigkeit in weit größerem Maße als bisher wieder möglich werden. Diese Situation muss genutzt werden, um unternehmerische Existenzen in besonderer Weise im Einzelhandel zu erhalten. Die Unternehmerinnen und Unternehmer wollen wirtschaftlich aktiv sein. Deshalb haben sie sich selbstständig gemacht und nicht, um vom Staat alimentiert zu werden. Das gilt sicher auch für die Beschäftigten, die raus aus dem Kurzarbeitergeld wollen“, so Blank.

 

Wer es mit Unterstützung ernst meint, muss auch handeln

Diese Situation im Blick, fordert der Präsident der IHK zu Neubrandenburg „nicht sofort in alte Denk- und Argumentationsmuster zu verfallen“. Wer es ernst mit der Unterstützung des Einzelhandels und des Erlebnisraumes Innenstadt meine, müsse auch zu entsprechenden Wegen bereit sein. Hierbei zielt Blank konkret auf das Ladenschlussgesetz, dessen Aussetzung bis Ende 2022 er fordert. „Die Aussetzung der Ladenöffnungszeiten kostet den Staat und die Steuerzahler kein Geld. Wir als IHK sind für solch eine Diskussion offen“, so Dr. Wolfgang Blank. „Die Corona-Pandemie hat außergewöhnliche Einschränkungen und Belastungen für den Einzelhandel gebracht. Darauf gilt es mit dem Lösen bürokratischer Bremsen wie den Ladenöffnungszeiten zu reagieren.“

 

Nahezu zeitgleich präsentieren Kirchen und Gewerkschaften Film für arbeitsfreien Sonntag

Wenn auch die zeitliche Nähe zufällig sein dürfte, meldeten sich gestern auch Kirchen und Gewerkschaften zu Wort. mit einem Kurzfilm erinnerten dabei Erzbistum Hamburg, der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt der Nordkirche (KDA) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) arbeitsfreien Sonntag. Zwar sei er seit 1700 Jahren zwar gesellschaftlich wie politisch anerkannt. Trotz dessen und auch trotz seiner Verankerung im Grundgesetz sehen die Institutionen den freien Sonntag im Zeitalter von Digitalisierung, Onlinehandel und Sonntagsöffnungen zunehmend in Gefahr. 

 

„Dein Sonntagsgefühl“ seit gestern auf YouTube zu sehen

Gemeinsam mit Filmemacher Malte Blockhaus entwickelten sie daher einen Kurzfilm zum Thema „Dein Sonntagsgefühl“. Der Streifen besteht  dabei aus einer Vielzahl kurzer Videobeiträge. Diese sandten zahlreiche Menschen nach einem öffentlichen Aufruf der Initiatoren ein. So entstand ein Gesamtbild, das aus Sicht der Kirchen und Gewerkschaften den Sonntag ausmache und zeige, warum er so unersetzlich ist. Dieser Film ist u.a. auf der YouTube-Seite des KDA zu sehen: https://bit.ly/300zXy6.

 

Initiatoren erinnern an juristischen und politischen Kampf gegen Sonntagsöffnungen im Einzelhandel 

Der Sonntag sei nicht nur Tag der Arbeitsruhe, sondern auch der „seelischen Erhebung“. Für die Kirchen ist es der Tag des Gottesdienstes. Ein Arbeitstag also für zahlreiche Kirchenbedienstete, Pastoren und Priester. Dies sollte man bei diesem Argument und dem vehementen Kampf der Kirchen unter anderem gegen Sonntagsöffnungen durchaus auch im Blick haben. Denn gerade auch in Mecklenburg-Vorpommern waren es immer wieder die Kirchen und Gewerkschaften, die durch entsprechende Gerichtsverfahren eine möglichst liberale Regelung von Möglichkeiten der Sonntagsöffnung in touristisch geprägten Gebieten zunichte machten. Eine Regelung, die eine große Zahl regionaler Einzelhändler durchaus befürworteten, und die doch in vielen Gebieten erkennbare Umsatzzuwächse brachte. 

Zudem sei er auch ein Tag, an dem viele Aktivitäten in den Kirchengemeinden stattfinden. Die Initiatoren unterstreichen zudem, dass der Sonntag zugleich der Tag für gemeinsame Zeit in der Familie, für Kultur, Sport und Erholung sei. Ohne ihn gäbe es keinen gemeinsamen freien Tag mehr. „Deshalb engagieren sich evangelische und katholische Kirche und Gewerkschaften gemeinsam, juristisch wie politisch, seit vielen Jahren gegen eine Aufweichung des Sonntagsschutzes und die Entgrenzung von Arbeit. Eine Aufweichung wie beispielsweise im Einzelhandel, würde dazu führen, dass immer mehr Branchen nachziehen“, so die Nordkirche in einer Pressemitteilung. Und sie ergänzt: „Für Menschen im Gesundheitswesen, bei den Ver- und Entsorgungsunternehmen, bei Polizei, Feuerwehr, im öffentlichen Verkehr, in Kultur, Sport und Unterhaltung, für Journalisten und in etlichen anderen Bereichen ist Sonntagsarbeit schon heute gängige Praxis“. Mehr als diese bloße Feststellung sagt die Nordkirche in ihrer Darstellung allerdings zu diesen Berufsgruppen nicht. 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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