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Modernisierung durch Wohnraumförderung:
Land erhöht Förderanteile für Wohnungsbau ab März

Ab dem 1. März 2024 werden die Förderanteile des Landes für den Neubau und die Modernisierung von Wohnungen signifikant angehoben.

  • Veröffentlicht Februar 26, 2024

Ab dem 1. März 2024 werden die Förderanteile des Landes für den Neubau und die Modernisierung von Wohnungen signifikant angehoben. Die Änderungen betreffen sowohl die zuwendungsfähigen Ausgaben als auch die Höchstbeträge der Baudarlehen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung.

 

Land vergibt günstige Darlehen für Wohnungsmodernisierungen. | Foto: privat
Land vergibt günstige Darlehen für Wohnungsmodernisierungen. | Foto: privat

 

 

Mit der 2022 in Kraft getretenen Wohnungsbauförderrichtlinie ermöglicht das Land alle zwei Jahre Anpassungen der maximal möglichen Förderhöchstbeträge pro Quadratmeter anhand eines Baukostenindexes. Bauminister Christian Pegel hebt die Flexibilität hervor, nun effektiver auf Marktveränderungen reagieren zu können. Die dynamische Richtlinienausgestaltung erlaubt im Februar die Ermittlung des Preisindexes, woraufhin im April alle zwei Jahre entsprechende Anpassungen erfolgen können.

 

Erhöhte Förderungen und Tilgungsnachlässe

Insbesondere im 1. Förderweg für den Neubau von Sozialwohnungen erfährt der Umfang der möglichen zinslosen Baudarlehen eine Erhöhung von 2.925 auf 3.570 Euro pro Quadratmeter (in Rostock und Greifswald von 3.075 auf 3.750 Euro). Gleichzeitig steigt der Tilgungsnachlass von 1.023 auf 1.249 Euro pro Quadratmeter (in Rostock und Greifswald von 1.076 auf 1.312 Euro).

Ähnliche Anpassungen sind im bis weit in die mittleren Einkommensgruppen reichenden 2. Förderweg zu verzeichnen. Hier steigt der Umfang der zinslosen Baudarlehen von 2.730 auf 3.332 Euro pro Quadratmeter (in Rostock und Greifswald von 2.870 auf 3.500 Euro), während der Tilgungsnachlass von 682 auf 833 Euro pro Quadratmeter (in Rostock und Greifswald von 717 auf 875 Euro) anwächst.

 

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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