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Leitfaden zum Mittelstand in MV

Schwerin, 22.06.2016 (pm). Das Bewusstsein für die Belange des Mittelstandes ist zu stärken. Ein neuer "Leitfaden zur Mittelstandsfreundlichkeit" soll dazu beitragen, bürokratische Hemmnisse möglichst gering zu halten.

  • Veröffentlicht Juni 22, 2016

Schwerin, 22.06.2016 (pm). Das Bewusstsein für die Belange des Mittelstandes ist zu stärken. Ein neuer „Leitfaden zur Mittelstandsfreundlichkeit“ soll dazu beitragen, bürokratische Hemmnisse möglichst gering zu halten. Er wendet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landes- und Kommunalverwaltungen, die mit der Erarbeitung von Rechtsvorschriften beschäftigt sind oder in Verwaltungsverfahren arbeiten.

 

@ IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus
@ IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus

„Unternehmen müssen in der Lage sein, die immer höher gesteckten gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Eine wirtschaftsfreundliche Verwaltung ist ein entscheidender Standortfaktor für Mecklenburg-Vorpommern (MV). Insbesondere kann MV mit kurzen Wegen und schnellen Entscheidungen punkten. Die Belange unserer mittelständischen Unternehmen müssen beim Verwaltungshandeln aber noch stärker berücksichtigt werden. Hier ist noch Potenzial!“, so Siegbert Eisenach, Hauptgeschäftsführer der geschäftsführenden IHK der IHKs in Mecklenburg-Vorpommern.

Edgar Hummelsheim, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern Mecklenburg-Vorpommern: „Mit dem neuen Leitfaden wird hoffentlich der Geist des Mittelstandsförderungsgesetzes in die Amtsstuben der Ministerien und Verwaltungen getragen. Denn Mittelstandsfreundlichkeit darf nicht nur auf dem Papier stehen, sondern muss gelebt werden. Mittelstandsfreundlichkeit ist keine Klientelpolitik, sondern gelebte Wirtschafts- und Wachstumsförderung, die letztlich allen Bürgern in Mecklenburg-Vorpommern zu Gute kommt.“

 

Bekanntheitsgrad des Mittelstandsförderungsgesetzes soll gesteigert werden

In dem Leitfaden wird auf die Bedeutung des Mittelstandes als Fundament der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern eingegangen. Über 90 Prozent der Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern bestehen aus der Unternehmensleitung und ein bis vier Beschäftigten. Sie verfügen über keine Verwaltungs- oder Rechtsabteilungen, die sich ausführlich mit neuen oder geänderten Anforderungen durch Rechtsvorschriften auseinandersetzen könnten. Mittelstandsfreundlichkeit bedeutet nicht, kleine und mittlere Unternehmen zu bevorzugen. Unternehmen müssen in der Lage sein die Gesamtheit aller Anforderungen sinnvoll und ohne Aufwand umsetzen zu können. Die mittelstandsfreundliche Rechtsetzung soll mit einem KMU-Test geprüft werden. Eine Sammlung von mittelstandsfreundlichen Verwaltungsmaßnahmen ist ebenfalls enthalten.

Mithilfe dieses Leitfadens soll auch der Bekanntheitsgrad des Mittelstandsförderungsgesetzes gesteigert werden. Denn das Mittelstandsförderungsgesetz ist eine zentrale Schnittstelle zwischen Gesetzgebung, Verwaltung und Unternehmen und soll Verpflichtung und gleichzeitig Hilfestellung sein, „Mittelstandsfreundlichkeit zu leben“.

Die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern in MV haben den Leitfaden zur Mittelstandsfreundlichkeit in MV in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Unternehmensverbände sowie mit dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus und dem Justizministerium entwickelt.

Der Leitfaden steht auf den Internetseiten der IHK zu Schwerin unter: www.ihkzuschwerin.de, Dokumenten-Nr.: 3408998, als PDF-Datei zur Verfügung.

 

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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