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Linksfraktion enttäuscht über Verzicht auf Ombudsstelle in ALG-II-Sachen

(pm/red) Die Trägerversammlung des Jobcenters Schwerin hat dem Antrag nicht entsprochen, eine Ombudsstelle für Empfänger von ALG II einzurichten. Die Linksfraktion hatte die Schaffung einer solchen Position angeregt, unter anderem

  • Veröffentlicht April 28, 2015
(c) margaretenhof-schwerin.de
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(pm/red) Die Trägerversammlung des Jobcenters Schwerin hat dem Antrag nicht entsprochen, eine Ombudsstelle für Empfänger von ALG II einzurichten. Die Linksfraktion hatte die Schaffung einer solchen Position angeregt, unter anderem um angesichts der oft langwierigen und für die Betroffenen nicht selten mit existenzieller Not verbundenen Verfahrenszeiten helfend eingreifen zu können, wenn es um Beschwerden, Widersprüche und Klagen geht.

Henning Foerster, der Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion in der Stadtvertretung, ist über diese Entscheidung enttäuscht. „Dass die Anzahl der Beschwerden, Widersprüche und Klagen im Zusammenhang mit Angelegenheiten des SGB II immer noch hoch ist, hat auch die Geschäftsführung des Jobcenters Schwerin in ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag einräumen müssen“, erklärt der Linkspolitiker. „Daher haben wir mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass die Trägerversammlung bereits im März 2015 den Antrag eine Ombudsstelle einzurichten, abgelehnt hat.“

Begründet wurde die ablehnende Haltung, so Foerster, mit der Einrichtung einer Sachbearbeiter-Stelle bei der Geschäftsführung, die das so genannte Kundenreaktionsmanagement, zu dem auch die Beantwortung von Anfragen und Beschwerden gehört, koordiniere. „Aus der Sicht der Geschäftsführung ist dies eine optimale Lösung, mit der gute Ergebnisse erzielt wurden, so dass es keiner Ombudsstelle mehr bedarf“, so Foerster weiter.

Ombudsstelle wäre unabhängige Schieds- und Ansprechstelle

„Sinn und Zweck der Einrichtung von Ombudsstellen ist jedoch insbesondere deren Funktion als unabhängige Schieds- und Ansprechstelle für von Arbeitslosigkeit betroffene Kundinnen und Kunden des Jobcenters“, fügte Foerster hinzu. „Als neutrale Instanz haben sie die Aufgabe in außergerichtlichen Verfahren und ohne großen bürokratischen Aufwand bei Konflikten, unterschiedlichen Auffassungen zu Leistungs- und Integrationsfragen oder sonstigen Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln.“

Dafür müssten sie weisungsunabhängig agieren und über die räumlichen und organisatorischen Mittel für die Erfüllung ihrer Aufgabe verfügen können. „Sie zu berufen ist eine politische Entscheidung, folglich sollten sie in erster Linie auch der Politik und nicht der Geschäftsführung gegenüber verantwortlich sein. Die Einrichtung einer Sachbearbeiter-Stelle wird diesem Anspruch leider nicht gerecht“, so Foerster abschließend.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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