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Marienplatz: Gestiegene Straftaten trotz Videoüberwachung?

Für die einen ist es ein wirksamer Schutz vor Straftaten, für die anderen ein unnötiger Eingriff in die Privatsphäre. Die Videoüberwachung auf dem Marienplatz wird immer wieder hinterfragt. Die ASK

  • Veröffentlicht Juli 15, 2019
Die Kameraüberwachung auf dem Marienplatz wird immer wieder diskutiert. Gerade erst hinterfragt die ASK wieder den Sinn. Foto: Dario Rochow

Immer wieder wurde die Videoüberwachung auf dem Marienplatz damit begründet, dass man Straftaten verhindern wolle. Nachdem es in den vergangenen immer wieder auf Schwerins Haupttreffpunkt zu Straftaten gekommen ist, wollte die Politik reagieren. Die Videoüberwachung schien dazu ein gutes Mittel zu sein. Ganz unumstritten war das Projekt allerdings nicht. Kritiker wiesen immer wieder darauf hin, dass sich Kriminalität verlagern könnte oder Videoüberwachung möglicherweise nicht den gewünschten Effekt bringen könnte. Die Kritiker könnten nun Recht behalten haben. 

Die Aktion Stadt- und Kulturschutz (ASK) weist auf gerade veröffentlichte Zahlen hin. Nach einem Bericht der SVZ seien im ersten Halbjahr 2019 auf dem Marienplatz 68 Straftaten registriert worden. Das wäre tatsächlich eine beachtliche Zahl. Im Jahr 2014 wurden laut Angaben der Polizei auf dem Marienplatz 43 Straftaten und im Jahr 2015 laut  Polizeiangaben 60 Straftaten registriert. 2016 waren es 81 registrierte Straftaten. 

 

Videoüberwachung scheint nicht abzuschrecken

 

Natürlich muss man berücksichtigen, dass mit einer generellen Videoüberwachung auch Straftaten ins Visier rücken, die in der Vergangenheit unentdeckt blieben. Eine Anzeige hat es daher dann nicht gegeben. Damit ließe sich der Anstieg durchaus erklären. Für die ASK, die schon vorher der Videoüberwachung kritisch gegenüber stand, ist der Fall klar: „Das Ziel, die Anzahl von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten auf dem Schweriner Marienplatz zu verringern ist – nachweisbar – verfehlt.“, schreibt die Wählergruppe auf ihrem Blog. 

Tatsächlich muss man sich an dieser Stelle die Frage stellen, in wie weit Videoüberwachung tatsächlich der Abschreckung dient? Zweifel scheinen hier angesichts der Zahlen angebracht zu sein. Auf der anderen Seite sollte man aber auch beachten, dass es mehrere Straftaten gegeben hat, die durch die Videoüberwachung aufgeklärt werden konnten. Die unterschiedlichen Blickwinkel auf die Videoüberwachung werden sicherlich nicht ausgeräumt werden können: Für die einen ist es ein wirksamer Schutz vor Straftaten, für die anderen ein unnötiger Eingriff in die Privatsphäre.

 

Written By
Stefan Rochow

ist Journalist, Unternehmer und Gründer von SNO | Schwerin-Lokal. Mail: redaktion@schwerin-lokal.de

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