Mecklenburg-Vorpommern startet Vergabeverfahren für Bezahlkarte
Das Landesamt für Innere Verwaltung hat die EU-weite Ausschreibung für die Bezahlkarte für Asylbewerber in Mecklenburg-Vorpommern eingeleitet.
Das Landesamt für Innere Verwaltung hat die EU-weite Ausschreibung für die Bezahlkarte für Asylbewerber in Mecklenburg-Vorpommern eingeleitet. Innenminister Christian Pegel betont die enge Zusammenarbeit mit Kommunen und Landkreistag. Das Vergabeverfahren soll bis zum dritten Quartal 2024 dauern.
Das Landesamt für Innere Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern hat die EU-weite Ausschreibung für die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber gestartet. Die Vergabeunterlagen wurden an die EU übermittelt, und auch nationale Vergabeunterlagen sind auf dem Vergabemarktplatz M-V abrufbar. Innenminister Christian Pegel dankte den beteiligten Partnern, darunter das Landesamt, Kommunen und kommunale Spitzenverbände, für die enge Zusammenarbeit, die eine zeitnahe Erstellung der Ausschreibungsunterlagen ermöglichte.
Das Vergabeverfahren wird voraussichtlich bis ins dritte Quartal 2024 dauern. Danach erfolgt die Vergabeentscheidung und das Rollout der Bezahlkarte. Zuerst wird die Karte in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes eingeführt und dann den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt.
Funktion und Standards der Bezahlkarte
Die Bezahlkarte soll Bargeldauszahlungen in der Erstaufnahmeeinrichtung und kommunalen Leistungsbehörden ersetzen. Sie kann bundesweit wie eine Girokarte genutzt werden, besitzt jedoch keine eigenständig nutzbare IBAN. Die Karte ermöglicht Zahlungen für Waren des täglichen Bedarfs, keine Überweisungen ins Ausland. Der Minister betonte die Einhaltung bundesweiter Standards, während die Ausschreibung im Land durchgeführt wird, um die besonderen Bedürfnisse der Landkreise und kreisfreien Städte zu berücksichtigen. Die Einführung der Bezahlkarte soll den Verwaltungsaufwand minimieren, indem die regelmäßigen Bargeldauszahlungen durch die Nutzung der Bezahlkarte ersetzt werden. Dies erleichtert die Übergänge zwischen der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes und den nachfolgenden Unterbringungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten.