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Ministerium reagiert auf Schreiben der UB-Fraktion: Drei Liegezonen vor Kaninchenwerder sollen künftig wieder erreichbar sein

Schwerin, 16.09.2016 (pm). Auf Anfrage der Unabhängigen Bürger (UB) teilte das Umweltministerium mit, dass es beim zuständigen Bundesministerium einen Antrag auf Befahren und Ankern auf der Insel Kaninchenwerder in drei Liegezonen eingereicht

  • Veröffentlicht September 16, 2016
Pressefoto Silvio Horn_2016
UB-Fraktionsvorsitzender, Silvio Horn


Schwerin, 16.09.2016 (pm). Auf Anfrage der Unabhängigen Bürger (UB) teilte das Umweltministerium mit, dass es beim zuständigen Bundesministerium einen Antrag auf Befahren und Ankern auf der Insel Kaninchenwerder in drei Liegezonen eingereicht hat.

 

Das Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern hat auf ein Schreiben der UB-Fraktion zu den strittigen Befahrensregelungen im Schweriner See reagiert und mitgeteilt, dass beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nunmehr ein Antrag auf Änderung der Befahrensregelungsverordnung für die Naturschutzgebiete „Kaninchenwerder und Großer Stein im Großen Schweriner See“ und „Ziegelwerder“ eingereicht wurde. Dieser Antrag sieht vor, dass künftig das Befahren und Ankern der Inseln Kaninchenwerder in drei Liegezonen im Zeitraum vom 15. April bis zum 15. Oktober  wieder möglich sein soll. Für das Naturschutzgebiet Ziegelwerder bezieht sich der Antrag auf eine Liegezone im Westen der Insel, die zur ganzjährigen Nutzung vorgesehen ist.

 

Fraktionsvorsitzender Silvio Horn erklärte hierzu: „Wir gehen davon aus, dass bis zum Beginn der Saison 2017 die übermäßige Beschränkung der Uferzonen vor Kaninchenwerder für die wassersportliche und touristische Nutzung wieder aufgehoben ist. Der Mensch darf – bei allen berechtigten Forderungen nach Natur- und Umweltschutz – als Nutzer unserer Seen nicht ausgegrenzt werden. Hier wäre von Anfang an mehr Augenmaß nötig gewesen.“ Gegenwärtig sei es zudem so, dass die Betonung vor der Insel fehlerhaft ausgelegt wurde. Die Sperrtonnen liegen schlichtweg falsch und grenzen das Naturschutzgebiet nicht richtig ab. Aus diesem Grund dürften Verstöße dagegen folgenlos bleiben, so Horn.

 

Hintergrund:

 

Nachdem die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes am 13. Juni 2016 die beantragte Ausnahmegenehmigung der Stadt von den Befahrensverboten ablehnte, hat sich das zuständige Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt eingeschaltet. Zunächst soll unter Beteiligung von BUND, Pro Schwerin und ISSU, Stadt und IHK ein Kompromissvorschlag zur Nutzung von Liegezonen ausgehandelt werden. Da es bis Ende Juli zu keiner Einigung kam, hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt beim Bundesverkehrsministerium einen eigenen Lösungsansatz für die Befahrensregelung nach dem Wasserstraßengesetz eingereicht.

 

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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