Konsequenzen für Unfallverursacher:
Amtsgericht entzieht Fahrerlaubnis nach tödlichem Unfall in Schwerin
Nach dem tödlichen Unfall in Schwerin hat das Amtsgericht dem Unfallfahrer nun die Fahrerlaubnis entzogen. Das Ergebnis des Unfallgutachtens steht unterdessen noch aus.
Fünf Wochen nach dem furchtbaren Unfall in Schwerin, bei dem eine 65-jährige Autofahrerin aus dem Umland ums Leben kam, hat das Amtsgericht dem Unfallverursacher die Fahrerlaubnis entzogen. Die Staatsanwaltschaft Schwerin hatte bereits kurz nach dem Unfall Ende Februar einen entsprechenden Antrag gestellt.
„Der Führerschein war schon zuvor in Gewahrsam genommen worden. Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis ist dem 69-Jährigen nun auch die Befähigung, ein Fahrzeug zu führen, abgesprochen worden“, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Das Ergebnis des Unfallgutachtens steht noch aus und soll unter anderem klären, mit welcher Geschwindigkeit der Unfallverursacher in der Ratzeburger Straße auf den Kleinwagen auffuhr. Die Szenerie vor Ort deutet bereits auf die enormen Kräfte hin, die bei dem Zusammenstoß gewirkt haben müssen.
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Der Unfall ereignete sich Ende Februar, als die 65-jährige Frau mit ihrem Kleinwagen auf der Ratzeburger Straße in Richtung Gadebuscher Straße unterwegs war. Ersten Erkenntnissen zufolge kam es unmittelbar nach einem Überholvorgang durch den 69-Jährigen zur Kollision. Dieser scherte offenbar auf der Straße, auf der Tempo 30 erlaubt ist, wieder ein und kollidierte mit dem Auto der Frau.
Die Wucht des Aufpralls war so stark, dass zwei abgestellte Fahrzeuge mehrere Meter in die angrenzende Böschung geschoben wurden. Der Kleinwagen der Frau wurde schwer beschädigt und kam erst an einem Lichtmast zum Stehen. Trotz sofortiger Rettungsmaßnahmen verstarb die Frau noch am Unfallort.