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Nahverkehr: Schülerticket ohne Zeitbegrenzung

Der Nahverkehr Schwerin (NVS) hat die Sonderfahrausweise für Schülerinnen und Schüler neu kalkuliert. Ebenso gibt es nun auch Neuerungen beim Azubi-Freizeit-Ticket.

  • Veröffentlicht Juli 9, 2019
Symbolbild

 

Der Nahverkehr hat den im abgelaufenen Schuljahr noch zeitlich begrenzten Sonderfahrausweis für Schülerinnen und Schüler neu kalkuliert. Mit Beginn des neuen Schuljahres am 12. August können Anspruchsberechtige auf dem Schulweg zu ihrer örtlich zuständigen Schule nun ohne auf die Uhr schauen zu müssen montags bis freitags die Fahrt zur Schule und wieder zurück antreten.

Kostenlose Schulbeförderung wieder ein Stück näher

„Das kommt insbesondere den Schülerinnen und Schülern des Sport- und Goethe-Gymnasiums zu Gute. Sie hatten in der Vergangenheit häufig Probleme im vorgegebenen zeitlichen Limit wieder den Weg vom verpflichtenden Training oder der Chorprobe nach Hause zu schaffen“, beschreibt Oberbürgermeister Rico Badenschier die Situation. „Nach Hinweisen des Bildungsministeriums und des Innenministeriums können wir nun die zeitliche Begrenzung aufheben. So kommen wir der kostenlosen Schülerbeförderung wieder ein Stückchen näher“, freut sich Badenschier.

Bisher konnten die Schülerinnen und Schüler den Sonderfahrausweis nur in der Zeit von 6.00 bis 17.30 Uhr nutzen.

 Auch beim Azubi-Freizeit-Ticket hat sich etwas getan. „Wer seinen Sonderfahrausweis auf eine vollwertige Monatsfahrkarte im Ausbildungsverkehr upgraden möchte, zahlt anstatt der bisherigen 17,30 Euro ab Schulstart nur noch 10,00 Euro. Dieser neue Tarif für die Freizeit ist ein tolles Angebot  für junge Menschen in unserer Stadt“, sagt der Geschäftsführer des Schweriner Nahverkehrs Winfried Eisenberg. 

Mit dem Ticket können Schülerinnen und Schüler Busse und Bahnen des Nahverkehrs außerhalb des Schulweges auch an den  Wochenenden und in den Ferien nutzen. Sie sind am Schalter des Nahverkehrs oder am Ticketautomaten erhältlich. Gültig ist das Ticket aber weiterhin nur in Verbindung mit dem von der Landeshauptstadt Schwerin erstellten Sonderfahrausweis und dem Schülerausweis.

 

Anträge nach dem 31. Mai können sich verzögern

 

Wer noch keinen Antrag auf Schülerbeförderung gestellt hat, der sollte sich beeilen.  Bei Anträgen, die erst nach dem 31. Mai im Stadthaus eingegangen sind, kann eine fristgerechte Bearbeitung nicht in jedem Fall sichergestellt werden. Darauf weist die Stadtverwaltung noch einmal hin. Fahrkosten würden in diesem Fall auch nicht rückwirkend erstattet werden. „Wer also noch keinen Antrag gestellt hat, sollte dies so schnell wie möglich nachholen“, sagt Fachdienstleiterin für Schulen Manuela Gabriel auf.

Der Antrag auf Schülerbeförderung ist auf der Startseite des Stadtportals www.schwerin.de unter „Häufigste Onlinedienste“ zu finden. Übernommen werden die Beförderungskosten zur örtlich zuständigen Schule, wenn der Fußweg zwischen dem Wohnort und der örtlich zuständigen Schule bis zur Klassenstufe 6 länger als zwei Kilometer und ab Klassenstufe 7 länger als vier Kilometer ist.

Die Stadt wird den Berechtigten das kostenlose Schülerticket  wieder gemeinsam mit dem Bewilligungsbescheid zuschicken.

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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