Schwerin im Blick:
Neues Finanzausgleichsgesetz stärkt die Landeshauptstadt
Schwerin wird von der gestern vorgestellten Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG M-V) profitieren. Besonders die Bildungsinfrastruktur und Infrastrukturprojekte erhalten eine deutliche finanzielle Unterstützung. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat eine Neufassung
Schwerin wird von der gestern vorgestellten Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG M-V) profitieren. Besonders die Bildungsinfrastruktur und Infrastrukturprojekte erhalten eine deutliche finanzielle Unterstützung.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat eine Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG M-V) vorgestellt, das ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Die Änderungen im FAG M-V haben das Ziel, die finanzielle Situation der Kommunen im Land zu verbessern und zukünftige Investitionen zu fördern. Besonders Schwerin als Landeshauptstadt wird von diesen Neuerungen profitieren.
Investitionen in Bildungsinfrastruktur und Schulbau
Eine der bedeutendsten Maßnahmen des neuen Finanzausgleichsgesetzes ist die Einführung der „Gemeinsamen Infrastrukturpauschale Schulbau“. Mit einem Volumen von mehr als 400 Millionen Euro über vier Jahre sollen marode Klassenzimmer modernisiert und die Bildungsinfrastruktur gestärkt werden. Diese Investitionen werden dazu beitragen, die Qualität der Schulen in Schwerin und im gesamten Land zu verbessern.
Unterstützung für haushaltskonsolidierte Kommunen und Digitalisierung
Das neue FAG M-V bietet zusätzlich Unterstützung für Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden. In den Jahren 2024 bis 2027 erhalten diese Kommunen eine Sonderzuweisung von etwa 7,5 Millionen Euro jährlich für investive Zwecke. Dies wird Schwerin und anderen Städten die Möglichkeit geben, dringend benötigte Infrastrukturprojekte umzusetzen.
Darüber hinaus werden haushaltsrechtliche Erleichterungen eingeführt, um den Kommunen die Nutzung ihrer Haushaltsüberschüsse für Investitionen zu erleichtern. Die Stadt Schwerin und andere Kommunen können so ihre finanzielle Flexibilität erhöhen und wichtige Digitalisierungsprojekte vorantreiben.
Transparenz bei der Grundsteuerreform
Das Finanzausgleichsgesetz M-V beinhaltet auch Maßnahmen zur Transparenz bei der Grundsteuerreform. Ab dem Jahr 2025 werden alle Gemeinden und Städte, einschließlich Schwerin, ihren individuellen aufkommensneutralen Grundsteuerhebesatz ausweisen. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass die Reform keine finanziellen Nachteile für die Kommunen mit sich bringt und die Bürgerinnen und Bürger die Entwicklung transparent verfolgen können.
Das neue Finanzausgleichsgesetz ist ein wichtiger Schritt, um Schwerin und anderen Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern die finanzielle Unterstützung zu bieten, die sie benötigen, um ihre Infrastruktur zu verbessern, die Bildung zu stärken und die Digitalisierung voranzutreiben. Schwerin kann sich auf eine vielversprechende Zukunft freuen, die von diesen Investitionen und finanziellen Erleichterungen profitieren wird.