So, 15. Juni 2025
Close

Schwerin im Blick:
Neues Finanzausgleichsgesetz stärkt die Landeshauptstadt

Schwerin wird von der gestern vorgestellten Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG M‑V) profitieren. Besonders die Bildungsinfrastruktur und Infrastrukturprojekte erhalten eine deutliche finanzielle Unterstützung.     Das Land Meck­len­burg-Vor­pom­mern hat eine Neu­fas­sung

Avatar-Foto
  • Veröffentlicht November 8, 2023

Schwerin wird von der gestern vorgestellten Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG M‑V) profitieren. Besonders die Bildungsinfrastruktur und Infrastrukturprojekte erhalten eine deutliche finanzielle Unterstützung.

 

Ein Blick auf Schw­erin

 

Das Land Meck­len­burg-Vor­pom­mern hat eine Neu­fas­sung des Finan­zaus­gle­ichs­ge­set­zes (FAG M‑V) vorgestellt, das ab dem 1. Jan­u­ar 2024 in Kraft treten soll. Die Änderun­gen im FAG M‑V haben das Ziel, die finanzielle Sit­u­a­tion der Kom­munen im Land zu verbessern und zukün­ftige Investi­tio­nen zu fördern. Beson­ders Schw­erin als Lan­deshaupt­stadt wird von diesen Neuerun­gen prof­i­tieren.

Investitionen in Bildungsinfrastruktur und Schulbau

Eine der bedeu­tend­sten Maß­nah­men des neuen Finan­zaus­gle­ichs­ge­set­zes ist die Ein­führung der „Gemein­samen Infra­struk­tur­pauschale Schul­bau”. Mit einem Vol­u­men von mehr als 400 Mil­lio­nen Euro über vier Jahre sollen mar­o­de Klassen­z­im­mer mod­ernisiert und die Bil­dungsin­fra­struk­tur gestärkt wer­den. Diese Investi­tio­nen wer­den dazu beitra­gen, die Qual­ität der Schulen in Schw­erin und im gesamten Land zu verbessern.

Unterstützung für haushaltskonsolidierte Kommunen und Digitalisierung

Das neue FAG M‑V bietet zusät­zlich Unter­stützung für Kom­munen, die sich in der Haushalt­skon­so­li­dierung befind­en. In den Jahren 2024 bis 2027 erhal­ten diese Kom­munen eine Son­derzuweisung von etwa 7,5 Mil­lio­nen Euro jährlich für inves­tive Zwecke. Dies wird Schw­erin und anderen Städten die Möglichkeit geben, drin­gend benötigte Infra­struk­tur­pro­jek­te umzuset­zen.

Darüber hin­aus wer­den haushalt­srechtliche Erle­ichterun­gen einge­führt, um den Kom­munen die Nutzung ihrer Haushalt­süber­schüsse für Investi­tio­nen zu erle­ichtern. Die Stadt Schw­erin und andere Kom­munen kön­nen so ihre finanzielle Flex­i­bil­ität erhöhen und wichtige Dig­i­tal­isierung­spro­jek­te vorantreiben.

Transparenz bei der Grundsteuerreform

Das Finan­zaus­gle­ichs­ge­setz M‑V bein­hal­tet auch Maß­nah­men zur Trans­parenz bei der Grund­s­teuer­reform. Ab dem Jahr 2025 wer­den alle Gemein­den und Städte, ein­schließlich Schw­erin, ihren indi­vidu­ellen aufkom­men­sneu­tralen Grund­s­teuer­hebe­satz ausweisen. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass die Reform keine finanziellen Nachteile für die Kom­munen mit sich bringt und die Bürg­erin­nen und Bürg­er die Entwick­lung trans­par­ent ver­fol­gen kön­nen.

Das neue Finan­zaus­gle­ichs­ge­setz ist ein wichtiger Schritt, um Schw­erin und anderen Kom­munen in Meck­len­burg-Vor­pom­mern die finanzielle Unter­stützung zu bieten, die sie benöti­gen, um ihre Infra­struk­tur zu verbessern, die Bil­dung zu stärken und die Dig­i­tal­isierung voranzutreiben. Schw­erin kann sich auf eine vielver­sprechende Zukun­ft freuen, die von diesen Investi­tio­nen und finanziellen Erle­ichterun­gen prof­i­tieren wird.