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Plakate dürfen gehängt werden

(us). Den Aufwand hätte man sich sparen können. Die Stadt Schwerin ließ gestern verlauten, sie habe die Allgemeinverfügung für die Wahlwerbung in der Innenstadt angepasst. Wir erinnern uns: Die Schweriner

  • Veröffentlicht August 10, 2013
Uwe Schlick  / pixelio.de
Uwe Schlick / pixelio.de

(us). Den Aufwand hätte man sich sparen können. Die Stadt Schwerin ließ gestern verlauten, sie habe die Allgemeinverfügung für die Wahlwerbung in der Innenstadt angepasst. Wir erinnern uns: Die Schweriner FDP hatte, nicht zum ersten Mal bei Wahlen, gegen die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Schwerin bei dem Verwaltungsgericht der Stadt auf einstweilige Verfügung zur Aufhebung des Plakatverbots in der Innenstadt eingereicht. Das Plakatverbot war ausgesprochen worden, um der NPD dort das Plakatieren zu verunmöglichen. Der FDP-Kreisvorsitzende Michael Schmitz hatte dagegen argumentiert, die Angst vor NPD-Plakaten dürfe nicht zu einer Lähmung der politischen Diskussion führen. Meinungsfreiheit sei auch die Freiheit zu falschen Meinung. In der Vergangenheit waren solche Plakatverbote zu anderen Wahlkampfanlässen durch Gerichtsentscheidungen bereits mehrfach aufgehoben worden.

Nun hat sich die Stadt auf einen Vergleich vor dem Verwaltungsgericht geeinigt. Die Landeshauptstadt änderte daraufhin die Regelung der Wahlwerbung im Zentrum. So wurden die Bereiche und Straßen, die von Wahlplakatierungen freizuhalten sind, erheblich reduziert. Dazu erklärte der stellvertretende Schweriner FDP-Vorsitzende und Stadtvertreter Michael Schmitz: „Mit der neuen Allgemeinverfügung sind endlich demokratische Wahlwerbung und Denkmalschutz in einem ausgewogenen Verhältnis. Bedauerlich ist, dass erneut erst Gerichte die Verwaltung zu rechtmäßigen Handeln drängen musste.“ Bedauerlich sind überdies die Kosten, die nun die Stadt und damit die Steuerzahler tragen müssen. Und schließlich: Bisher sind in Schwerin sowieso so gut wie keine Plakate zu sehen. Wie gesagt: Den Aufwand hätte man sich sparen können.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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