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Rechtsexperte erklärt Betreuungsrecht

(pm).  Viele Menschen, die nicht mehr selbstständig Rechtshandlungen vornehmen können, benötigen einen Vertreter. Doch was genau darf der Bevollmächtigte? Wie weit reicht die Vertretungsmacht und wie kann sichergestellt sein, dass

  • Veröffentlicht Februar 1, 2015

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(pm).  Viele Menschen, die nicht mehr selbstständig Rechtshandlungen vornehmen können, benötigen einen Vertreter. Doch was genau darf der Bevollmächtigte? Wie weit reicht die Vertretungsmacht und wie kann sichergestellt sein, dass die Entscheidungen im Sinne des zu Betreuenden getroffen werden?

 

Das >>Zentrum Demenz<< veranstaltet am 04. Februar 2015 um 17 Uhr einen Informationsabend, um über das Betreuungsrecht zu informieren. Der Vizepräsident des Oberlandesgerichts Rostock, Peter Winterstein, wird viele Fragen rund um das umfangreiche Gesetz klären. Wie wird zum Beispiel eine Betreuung angeregt? Welche Voraussetzungen muss ein Betreuer mitbringen? Auch wichtige ethische Fragestellungen zu dem Entscheidungsfreiraum des Betreuers im Rahmen seiner Vertretungsmacht werden geklärt. Interessierte werden recht herzlich am Mittwoch, den 04. Februar 2015 um 17:00 Uhr in das Schleswig-Holstein-Haus geladen. Anschließend können die Besucher gemeinsam mit dem Referenten über das Thema diskutieren. Der Besuch ist kostenfrei, Anmeldungen sind nicht erforderlich. Informationen gibt es beim >>Zentrum Demenz<< unter 0385/ 52 13 38 18.

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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