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Fragerechte von Abgeordneten verletzt:
Verfassungsgericht erteilt zwei schallende Ohrfeigen für Innenminister Pegel

Das Landesverfassungsgericht in Greifswald hat heute Innenminister Christian Pegel (SPD) gleich zweimal wegen unzureichender Antworten auf Kleine Anfragen von Landtagsabgeordneten gerügt. Es sah die Fragerechte der Abgeordneten verletzt.

  • Veröffentlicht Januar 25, 2024

Das Landesverfassungsgericht in Greifswald hat heute Innenminister Christian Pegel (SPD) gleich zweimal wegen unzureichender Antworten auf Kleine Anfragen von Landtagsabgeordneten gerügt. Es sah die Fragerechte der Abgeordneten verletzt.

 

Innenministerium Schwerin
Das Arsenal – Sitz des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern

 

Das Landesverfassungsgericht in Greifswald ist Innenminister Christian Pegel (SPD) heute zwei Mal an einem Tag auf die Füße getreten. Hintergrund sind beide Male sogenannte Kleine Anfragen von zwei Landtagsabgeordneten, die vom Innenministerium nur unzureichend beantwortet wurden. Das Verfassungsgericht sieht darin eine Verletzung von Fragerechten von Abgeordneten.

Im ersten Fall geht es um eine Anfrage des Abgeordneten Hannes Damm (Grüne). Dieser hatte sich für ein Treffen von Vertretern der Landesregierung und der Gaswirtschaft interessiert. Wie das Verfassungsgericht nun feststellt, hat die Landesregierung die Anfrage insofern unzureichend beantwortet, dass sie vielfach keine Angaben zum Inhalt der Treffen gemacht hat.

Zur Beantwortung nach bestem Wissen verpflichtet

Gesetzlich sei sie zur umfassenden, unverzüglichen und vollständigen Beantwortung nach bestem Wissen verpflichtet gewesen. „Dazu hat die Landesregierung auf sämtliche ihr zur Verfügung stehende Informationsquellen zurückzugreifen. “Erkenntnisse dürften nicht ausgeblendet werden, nur weil sie etwa nicht aktenkundig seien. Auch das persönliche Wissen der Verantwortlichen müssen herangezogen werden.

Unzureichend habe die Regierung auch bei der Frage nach der Beteiligung der Landesregierung bei der Gründung der Stiftung und der Erstellung ihrer Satzung geantwortet.

In seiner Urteilsbegründung bezog sich das Gericht, so stellte eine Gerichtssprecherin klar, nicht auf die Vollständigkeit der übermittelten Terminliste. Damm hatte sich unter anderem für Treffen mit dem damaligen Geschäftsführer der Nord Stream 2 AG, Matthias Warnig, oder mit SPD-Altbundeskanzler Gerhard Schröder, interessiert.

Bei Beantwortung gemauert

In der zweiten Entscheidung ging es um eine Kleine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Jan Phillip Tatdsen zum Asylverfahren eines verurteilten Straftäters. Er wollte über den Austausch Schwerins mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu diesem Fall informiert werden. In der Antwort listete das Innenministerium den Telefon- und E-Mail-Austausch dazu auf, ohne jedoch Inhalte zu benennen.

Wie das Gericht nun feststellt, habe die Landesregierung erkennen können, dass Tadsen nicht nur wissen wollte, ob es einen Austausch zwischen Land und Bund gegeben habe, sondern auch, worum es ging. Mindestens zu den eigenen Fragen der Landesregierung an das BAMF und den übermittelten Informationen hätte die Regierung Auskunft geben müssen, urteilte das Gericht. Ziel der Beantwortung auch interpretationsbedürftiger Fragen müsse es sein, den wesentlichen Inhalt der Frage zu erfassen und den Kern des Informationsverlangens zu befriedigen.

Endlich alle Informationen offen legen

Der AfD-Abgeordnete Tadsen sprach im Anschluss an das Urteil von einem „Sieg für die verfassungsrechtlich verbrieften Oppositionsrechte“. Und Tadsen weiter: „Die Landesregierung ist aufgefordert, nicht länger mit fadenscheinigen Argumenten unseren Fragen zur Kriminalität im Kontext der Migrationskrise aus dem Weg zu gehen“.

Auch Hannes Damm von den Grünen äußerte sich nach dem Urteil: „Wir erwarten nun von der Landesregierung, dass sie das Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Anlass nimmt und endlich sämtliche Informationen offenlegt.“ Insbesondere der heutige Schweriner Innenminister Christian Pegel (SPD), der als Architekt der Klimastiftung eine zentrale Rolle eingenommen habe, müsse bei der Aufklärung mithelfen. „Durch das heutige Urteil sehen wir unsere Gründe für die Rücktrittsforderungen von höchster Stelle bekräftigt. Christian Pegel ist in seinem Amt als Innenminister nicht mehr glaubwürdig.“

Written By
Stefan Rochow

ist Journalist, Unternehmer und Gründer von SNO | Schwerin-Lokal. Mail: redaktion@schwerin-lokal.de

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