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Schiffsanleger in der Schlossbucht darf nicht zu Schweriner „Waldschlößchenbrücke“ werden

Schwerin, 10.03.2016. (pm/red).  Nach Planung der Stadt Schwerin sollte mit dem Bau des Schiffsanlegers in der Schlossbucht des Schweriner Sees sofort begonnen werden. Der 50 Meter lange Bau ist direkt

  • Veröffentlicht März 10, 2016
Schweriner See
Symbolbild: Blick auf den Schweriner See

Schwerin, 10.03.2016. (pm/red).  Nach Planung der Stadt Schwerin sollte mit dem Bau des Schiffsanlegers in der Schlossbucht des Schweriner Sees sofort begonnen werden. Der 50 Meter lange Bau ist direkt gegenüber dem Schweriner Schloss in der Kernzone des Residenzensembles geplant, für das die Stadt den Titel UNESCO-Weltkulturerbe beantragen will. das könnte nun Probleme geben.

„Ich gehe davon aus, dass sich die Stadt mit dem Bau des Schiffsanlegers auf dem Weg zum Weltkulturerbe selbst ein Bein stellt. Deshalb forderte die bündnisgrüne Stadtfraktion wiederholt den sofortigen Stopp dieses Vorhabens – eine Forderung, die wir aus aktuellem Anlass erneuern.“, sagt die Vorsitzende der bündnisgrünen Stadtfraktion, Cornelia Nagel.

Einerseits werden größte Anstrengungen unternommen, um gegenüber der UNESCO die Einmaligkeit des historischen Residenzensembles in wunderbarer Naturlandschaft herauszustellen und auf der anderen Seite wird der Bau des Schlossbuchtanlegers vorangetrieben, der augenscheinlich dieses Bild des Residenzensembles negativ verändern wird. Dies geht auch aus dem Schriftverkehr der städtischen Denkmalschutzbehörde hervor, den wir schon vor vier Jahren im Zuge einer Akteneinsicht eingesehen und immer wieder in unserer Argumentation verwendet haben. Demnach sehen die Denkmalpfleger sehr wohl eine Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Schlosses vom östlichen Ufer der Schlossbucht, wie das städtische Amt für Denkmalpflege in einer E-Mail vom 26.5.2011 mitteilte.

Während die Stadt beim Neubau eines Hauses in der Graf-Schack-Allee den Internationalen Rat für Denkmalpflege ICOMOS hinzuzog, um ja nichts falsch zu machen, hält die Oberbürgermeisterin den Bau des Schlossbuchtanlegers vor den jenen Fachleuten, die auch die UNESCO-Welterbekomission beraten, mit nicht nachvollziehbarer Begründung verborgen.

Der Weg zum begehrten Welterbetitel ist aufwendig und kostspielig. Die Stadt darf den Erfolg nicht durch einen vermeidbaren Schiffsanleger gefährden. Ein derartiges Bauwerk kann schnell zum Ausschlusskriterium, zur ‚Waldschlößchenbrücke‘ Schwerins werden. Dies sollten wir nicht riskieren und auf den Bau des Schiffsanlegers verzichten.

 

Hintergrund:

Die Stadtfraktion von Bündnis 90/Die Grünen wandte sich im Januar 2016 mit einer Anfrage an die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Schwerin, um u.a. zu erfragen, ob es aus Sicht der internationalen Denkmalschutzexperten ein Problem darstellen könnte, wenn das nahe Umfeld des Schweriner Schlosses mit einem 50 Meter langen Schiffsanleger bebaut wird. Daraufhin antwortete die Oberbürgermeisterin, dass der Internationale Rat für Denkmalpflege ICOMOS beim Schiffsanleger nicht befragt wurde, weil der Schiffsanleger vor der „Aufnahme des Schweriner Antrags in die Tentativliste“ genehmigt wurde und im Zuge des Genehmigungsverfahrens eine zustimmende Bewertung durch die hiesigen Behörden für Denkmalpflege erfolgte.



Dazu ist zu sagen: Die wasserverkehrsrechtliche Genehmigung für den Schiffsanlieger als Ergebnis eines konzentrierenden Genehmigungsverfahrens unter Prüfung der Belange des Denkmalschutzes erging erst am 4.2.2013. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Stadt in Vorbereitung des Welterbeantrags bereits den Denkmalbereich „Stadt Schwerin – Ostorfer Hals“ geschaffen und den Antrag auf Aufnahme auf die Tentativliste der Deutschen UNESCO-Welterbekomission gestellt. Damit waren die Eckpunkte für die Bewerbung um den UNESCO-Titel klar. Insofern hätte der Schiffsanleger unter Gesichtspunkten des Welterbeantrags bereits vor seiner Genehmigung bewertet werden müssen. Dies ist nicht erfolgt, weil die Stadtspitze eine solche Diskussion offenbar vorsätzlich unterdrückte.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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