Schulentwicklungsplanung fortgeschrieben – Inklusionsstrategie wird umgesetzt
Erneut hat die Landeshauptstadt Schwerin in diesen Tagen ihr Schulentwicklungskonzept fortgeschrieben - nun für die Schuljahre 2022/2023 bis 2026/2027. Der Umsetzung der Landes-Inklusionsstrategie kommt dabei ein besonderer Stellenwert zu.
Die Landeshauptstadt schreibt die Schulentwicklungsplanung für die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen Schwerins für den Zeitraum der Schuljahre 2022/2023 bis 2026/2027 fort. So gewährleistet die Stadt als kommunaler Schulträger unter anderem, dass Eltern ihre Kinder eine möglichst wohnortnahe Schule ihrer Wahl besuchen lassen, und Kinder mit besonderen Förderbedarf eine inklusive Beschulung erfahren können. Die Stadtvertretung hat die Planungen und Begleitanträge in ihrer letzten Sitzung bestätigt. Die Ortsbeiräte wurden in den Prozess der Fortschreibung erneut nicht eingebunden.
Stadt lobt sich für Investitionsentscheidungen
Nach den Darstellungen der Stadtverwaltung zeige die Planung bis zum Schuljahr 2026/2027, dass die Investitionsentscheidungen der vergangenen Jahre Früchte getragen hätten. Neubauten wie die Grundschule „Schweriner Nordlichter“ oder der Weststadt-Campus, umfassende Sanierungen und teilweise Erweiterungen wie in der Heinrich-Heine-Grundschule, der Grundschule John-Brinckman oder der Regionalschule Erich Weinert gewährleisteten gute Lern- und Lehrbedingungen bei gewachsenen Schülerzahlen.
Stadt setzt jetzt Inklusionsstrategie des Landes um
„Nun geht Schwerin den nächsten Schritt, indem wir die Inklusionsstrategie des Landes umsetzen, die das möglichst lange gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Förderbedarf gewährleistet“, kündigt Schuldezernent Andreas Ruhl an. Mit Ausnahme der ebenfalls neu errichteten eigenständigen „Schule für Kranke“ auf dem Heliosgelände werden viele Förderschwerpunkte und Schulwerkstätten künftig an Grund- und weiterführenden Schulen angegliedert.
Ziel: Schulabschlüsse für möglichst alle
Hier erhalten Kinder mit speziellen Förderbedarfen in teils jahrgangsbezogenen inklusiven Lerngruppen ihren Unterricht. Bei erfolgreicher Förderung können sie zügig in ihre Bezugsklassen zurückgehen. Ziel ist es dabei, Schulabschlüsse für möglichst alle Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen und somit einen Beitrag zur Vermeidung von sozialer Segregation zu leisten.