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Schwerin: Aktion für Julian Assange auf dem Marienplatz

Bereits am vergangenen Mittwoch fand auf dem Marienplatz in Schwerin eine Unterschriftenaktion statt. Mit dieser setzten sich das Friedensbündnis Schwerin sowie die Sammlungsbewegung „Aufstehen“ für einen Beitritt der Bundesrepublik zum

  • Veröffentlicht Januar 25, 2022
Für die Freiheit von Julian Assange treten weltweit zahlreiche Gruppierungen, menschenrechtsverbände und auch Einzelpersonen ein. | Darstellung: Caitlin Johnstone

Bereits am vergangenen Mittwoch fand auf dem Marienplatz in Schwerin eine Unterschriftenaktion statt. Mit dieser setzten sich das Friedensbündnis Schwerin sowie die Sammlungsbewegung „Aufstehen“ für einen Beitritt der Bundesrepublik zum Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen ein. Bereits am morgigen Mittwoch sind erneut Unterschriften gefragt.

Dann sammelt Amnesty International Schwerin ebenfalls mit der Sammlungsbewegung Aufstehen“ Unterschriften für Julian Assange. Schon länger finden für den gebürtigen Australier in der Landeshauptstadt Mahnwachen statt. Konkret geht es den Initiatoren darum, dass die USA die gegen ihn erhobenen Vorwürfe der Spionage im Zusammenhang mit WikiLeaks fallen lassen. Die US-Justiz erhebt gegen Assange den Vorwurf, geheimes  Material von Einsätzen des US-Militärs in Afghanistan und dem Irak gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning gestohlen und über die von ihm gegründete Plattform WikiLeaks veröffentlicht zu haben. Damit habe er nicht zuletzt auch US-Informanten in Gefahr gebracht. Käme es in den Vereinigten Staaten zum Prozess und zu einer Verurteilung, drohen dem 50-jährigen Australier bis zu 175 Jahre Haft.

Protestaktion mit Unterschriftensammlung
für Julian Assange
26. Januar 2022 | 18:00 Uhr
Marienplatz/Helenenstraße | Schwerin

Vorher aber müsste seine Abschiebung aus Großbritannien erfolgen. Dort hielt er sich bereits seit 2021 in der ecuadorianischen Botschaft auf. Hintergrund dieses Schrittes war allerdings nicht primär das drohende Verfahren in den USA. Vielmehr lag inzwischen auch ein Haftbefehl aus Schweden wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung mehrerer Frauen vor. Assange bestritt diese Vorwürfe stets und vermutete dahinter sogar ganz andere Beweggründe. Sein Verdacht: Das Ganze sei nur ein Vorwand, um ihn über Schweden an die USA auszuliefern. Als 2017 der Haftbefehl aufgehoben wurde, bedeutete dies allerdings nicht Freiheit. Nun erklärten die britischen Behörden die Festnahme von Julian Assange aufgrund der Verletzung von Bewährungsauflagen, sobald er die Botschaft verlassen würde. Dies geschah 2019. Seither befindet er sich im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Haft. Das Damoklesschwert einer Auslieferung des Whistleblowers schwebte seither in der Luft.

 

Gestern fiel Entscheidung über Berufung

Am 4. Januar 2021 entschied ein Londoner Gericht gegen eben diese Auslieferung. Ein zentraler Grund dabei war der psychische Gesundheitszustand von Julian Assange. Das Gericht sah eine reale Gefahr, dass er sich im Gefängnis das Leben nehmen könnte. Elf Monate später, ausgerechnet am Tag der Menschenrechte, kippte der britische High Court, nach einer Berufung der USA gegen die Januar-Entscheidung, eben diesen Auslieferungsstopp. „Man kann über die Einordnung der Person Assange streiten, aber: Das britische Urteil droht infrage zu stellen, wie sicher sich Journalistinnen, Verleger und Whistleblowerinnen fühlen können, wenn sie geheime Dokumente veröffentlichen, staatliche Missstände anprangern, Unbequemes zutage befördern. Und das ist gefährlich“, so Meike Laaff in einem Kommentar für ZEIT online. Ein Berufungsantrag gegen den Entscheid des High Courts kam postwendend. Gestern wurde über ihn entscheiden: Assange darf Berufung einlegen. Ein Teilerfolg.

Wäre es allerdings zu einer Ablehnung des Berufsantrags gekommen, wäre der Fall in die Zuständigkeit der britischen Innenministerin übergegangen. Und selbst wenn Innenministerin Priti Patel eine Auslieferung angewiesen hätte, hätten Assange und seine Anwälte auch dagegen wieder in Berufung gehen können. Vor dem gestrigen Tag war also nur eines schon absolut klar: Das Tauziehen darum, ob es zu einer Auslieferung von Julian Assange an die USA kommt, geht noch einige Zeit weiter. Die gestrige Entscheidung aber dürfte einen neuen Lichtblick mit sich bringen.

Kritiker des US-amerikanischen Vorgehens, zu denen eben auch die Veranstalter der morgigen Protestaktion mit Unterschriftensammlung in Schwerin zählen, fordern mit deutlicher Klarheit, ein Fallenlassen aller Vorwürfe. Es handele sich um einen klaren Angriff auf die freie Meinungsäußerung. Assange sei Opfer, einer negativen öffentlichen Kampagne von US-Beamtinnen und Beamten auf höchster Ebene. Dadurch werde sein Recht auf die Unschuldsvermutung untergraben und ihm drohe somit ein unfaires Gerichtsverfahren. Zudem sei inzwischen nicht mehr „nur“ sein psychischer Gesundheitszustand problematisch. Er habe auch in Haft einen Hirnschlag erlitten.

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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