Schwerin: Angestellte von Spielhallen bangen um ihre Jobs
Zentral im Fokus der Diskussion um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie standen zuletzt vor allem Hotellerie, Gastronomie und Einzelhandel gefolgt von Kultureinrichtungen und der Veranstaltungswirtschaft. Aber die Liste derjenigen, die

Zentral im Fokus der Diskussion um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie standen zuletzt vor allem Hotellerie, Gastronomie und Einzelhandel gefolgt von Kultureinrichtungen und der Veranstaltungswirtschaft. Aber die Liste derjenigen, die unmittelbar von der aktuellen Situation betroffen sind, ist viel länger. Unter den häufig weniger beachteten Branchen sind dabei auch die Spielhallen.
Spielhallen nicht nur durch Corona in der Existenz bedroht
Etliche von diesen 180 Unternehmen mit mehr als 1.200 Angestellten stehen, so die IHKs in MV, derzeit bereits vor dem Aus. Und dabei ist es nicht nur die Corona-Situation, die zur berechtigten Sorge um die vielen Arbeitsplätze führt. Vielmehr ist es „auch die Verstetigung der Beschränkungen durch die Umsetzung des neuen Glücksspielvertrages, der am 1. Juli 2021 in Kraft tritt. Gleichzeitig werden Onlinespiele erlaubt”, beschreiben die Kammern die Situation.
Abstandsregeln bereiten Sorgen
Dabei dreht es sich auch um das Thema Abstandsregeln”. Allerdings nicht um die uns allen bekannten 1,5 Meter zwischen zwei Personen. Vielmehr dreht sich die Problematik um Mindestabstände zwischen Spielhallen. Hier fordern die IHKs nochmals nachdrücklich zu einem Umdenken auf. „Für uns ist nicht nachvollziehbar, wieso in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Abstandsregeln zwischen Spielhallen gelten. Zudem besteht die Gefahr, dass die Kunden der Spielhallen ihrer Leidenschaft im Internet nachgehen, wenn Spielhallen vor Ort geschlossen werden“, gibt Heide Klopp, Leiterin Bereich Recht/E‑Government in der IHK Neubrandenburg im Namen der IHKs in MV, zu bedenken. Und auch unterschiedliche Abstände zwischen verschieden ausgerichteten Unternehmen der Glücksspielbranche bereiten Sorgen. „Zwischen Spielhallen gilt es, einen Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie einzuhalten. Zwischen Wettvermittlungsstellen nur 200 Meter und Spielbanken müssen gar keinen Abstand beachten“, kritisiert Heide Klopp.
IHKs in MV für einheitliche Regeln
Als Begründung zu den unterschiedlichen Abstandsregelungen dient, dass sich Automaten- und Casinospielende verglichen mit Teilnehmern an Sportwetten unterschiedlich auffällig verhalten. Die IHKs in MV halten dagegen: „Um potenziellen Suchtgefahren zu begegnen, ist die Überwachung und Kontrolle der Betriebe vor Ort sowie die Schulung des Personals und die Einhaltung des Sozialkonzeptes von hoher Bedeutung. Der Spieler ist nicht allein, sondern das Personal kann unmittelbar auf auffälliges Verhalten reagieren, es findet eine Sozialkontrolle statt. Insoweit sprechen wir uns für eine einheitliche Abstandsregelung von 200 Metern aus.“