Schwerin: Anmeldebeginn für Schuljahr 2020/21
Nachdem vor gerade zwei Wochen die neuen Erstklässler stolz ihre Schultüten durch Schwerin trugen, geht nun der Blick schon nach vorn. Konkret richtet sich der Blick auf das kommende Schuljahr
Nachdem vor gerade zwei Wochen die neuen Erstklässler stolz ihre Schultüten durch Schwerin trugen, geht nun der Blick schon nach vorn. Konkret richtet sich der Blick auf das kommende Schuljahr 2020/21. Denn die Verwaltung der Landeshauptstadt Schwerin gibt bekannt, dass die dafür erforderlichen Anmeldungen schon ab dem kommenden Monat erfolgen können.
Wirklich alle betreffenden Kinder anmelden
Konkret ab dem 2. September 2019 und bis zum 29. Oktober 2019 können und müssen also die Eltern aller Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2013 und dem 30. Juni 2014 diese Anmeldungen vornehmen. Während der Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin steht ihnen dafür das BürgerBüro zur Verfügung. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, sich online einen Termin zu besorgen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass zu eine beliebige Dienstleistung in der Rubrik „Bürgerservice“ ausgewählt werden kann. Hintergrund: Bei den dort zahlreich aufgeführten Punkten existiert kein eigener für diese Anmeldung.
Ferner erinnert die Verwaltung der Stadt Schwerin daran, dass auch 2019/20 zurückgestellte Kinder nun anzumelden sind. Gleiches gilt für alle Kinder, die im kommenden Jahr noch zurückgestellt werden sollen, oder der Besuch einer Privatschule (Schule in freier Trägerschaft) angedacht ist.
Wichtige Unterlagen und Hinweise
Die folgenden Unterlagen sind mitzubringen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der personensorgeberechtigten Person
- Negativbescheinigung bei alleinigem Sorgerecht
Im Falle eines gemeinsamen Sorgerechts ist die Anmeldung von beiden Personen vorzunehmen. Bei Verhinderung ist eine Vollmacht der verhinderten Person mitzubringen. In Ausnahmefällen darf auch eine Dritte Person bei Vorlage der Vollmachten beider Sorgeberechtigten die Anmeldung vornehmen.
Vollmachten müssen folgende Angaben enthalten:
- Name (vollständig), Anschrift, Geburtsdatum der vollmachterteilenden Person sowie der bevollmächtigten Person
- Name des einzuschulenden Kindes
- Angabe erster und zweiter Schulwunsch mit entsprechendem Hortwunsch
Die Kinder selbst müssen aber in keinem der Fälle dabei sein.
Wer weitere Informationen zum Anmeldeverfahren oder zur Hortbetreuung benötigt, kann diese auf der Homepage der Stadt Schwerin einsehen. Darüber hinaus gibt ein „Wegweiser für Grundschulen“ weitere Informationen zu den staatlichen und in freier Trägerschaft betriebenen Grundschulen der Stadt Schwerin. Dieser liegt ab 27. August im BürgerBüro aus oder kann auch online eingesehen werden.