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Schwerin: Anmeldebeginn für Schuljahr 2020/21

Nach­dem vor ger­ade zwei Wochen die neuen Erstk­lässler stolz ihre Schultüten durch Schw­erin tru­gen, geht nun der Blick schon nach vorn. Konkret richtet sich der Blick auf das kom­mende Schul­jahr

  • Veröffentlicht August 25, 2019
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Auch in der Grund­schule am Ziegelsee starten 2020/21 neue erste Klassen. Foto: LHS

Nach­dem vor ger­ade zwei Wochen die neuen Erstk­lässler stolz ihre Schultüten durch Schw­erin tru­gen, geht nun der Blick schon nach vorn. Konkret richtet sich der Blick auf das kom­mende Schul­jahr 2020/21. Denn die Ver­wal­tung der Lan­deshaupt­stadt Schw­erin gibt bekan­nt, dass die dafür erforder­lichen Anmel­dun­gen schon ab dem kom­menden Monat erfol­gen kön­nen.

Wirklich alle betreffenden Kinder anmelden

Konkret ab dem 2. Sep­tem­ber 2019 und bis zum 29. Okto­ber 2019 kön­nen und müssen  also die Eltern aller Kinder, die zwis­chen dem 1. Juli 2013 und dem 30. Juni 2014  diese Anmel­dun­gen vornehmen. Während der Öff­nungszeit­en des Stadthaus­es Schw­erin ste­ht ihnen dafür das Bürg­er­Büro zur Ver­fü­gung. Um lange Wartezeit­en zu ver­mei­den, beste­ht die Möglichkeit, sich online einen Ter­min zu besor­gen. Die Ver­wal­tung weist darauf hin, dass zu eine beliebige Dien­stleis­tung in der Rubrik „Bürg­erser­vice” aus­gewählt wer­den kann. Hin­ter­grund: Bei den dort zahlre­ich aufge­führten Punk­ten existiert kein eigen­er für diese Anmel­dung.

Fern­er erin­nert die Ver­wal­tung der Stadt Schw­erin daran, dass auch 2019/20 zurück­gestellte Kinder nun anzumelden sind. Gle­ich­es gilt für alle Kinder, die im kom­menden Jahr noch zurück­gestellt wer­den sollen, oder der Besuch ein­er Pri­vatschule (Schule in freier Träger­schaft) angedacht ist.

Wichtige Unterlagen und Hinweise

Die fol­gen­den Unter­la­gen sind mitzubrin­gen:

  • Geburt­surkunde des Kindes
  • gültiger Per­son­alausweis oder Reisep­a­ss der per­so­n­en­sorge­berechtigten Per­son
  • Neg­a­tivbescheini­gung bei alleinigem Sorg­erecht

Im Falle eines gemein­samen Sorg­erechts ist die Anmel­dung von bei­den Per­so­n­en vorzunehmen. Bei Ver­hin­derung ist eine Voll­macht der ver­hin­derten Per­son mitzubrin­gen. In Aus­nah­me­fällen darf auch eine Dritte Per­son bei Vor­lage der Voll­macht­en bei­der Sorge­berechtigten die Anmel­dung vornehmen.

Voll­macht­en müssen fol­gende Angaben enthal­ten:

  • Name (voll­ständig), Anschrift, Geburts­da­tum der voll­machterteilen­den Per­son sowie der bevollmächtigten Per­son
  • Name des einzuschu­len­den Kindes
  • Angabe erster und zweit­er Schul­wun­sch mit entsprechen­dem Hortwun­sch

Die Kinder selb­st müssen aber in keinem der Fälle dabei sein.

Wer weit­ere Infor­ma­tio­nen zum Anmelde­v­er­fahren oder zur Hort­be­treu­ung benötigt, kann diese auf der Home­page der Stadt Schw­erin ein­se­hen. Darüber hin­aus gibt ein „Weg­weis­er für Grund­schulen” weit­ere Infor­ma­tio­nen zu den staatlichen und in freier Träger­schaft betriebe­nen Grund­schulen der Stadt Schw­erin. Dieser liegt ab 27. August im Bürg­er­Büro aus oder kann auch online einge­se­hen wer­den.

  • Stephan Haring

    Stephan Har­ing ist freier Mitar­beit­er unser­er dig­i­tal­en Tageszeitung. Er hat ein Bach­e­lor-Studi­um der Kom­mu­nika­tion­swis­senschaften an der Uni­ver­sität Erfurt mit den Neben­fäch­ern Sozial­wis­senschaften & Poli­tik absolviert. Im Nach­hinein arbeit­ete er in lei­t­en­den Funk­tio­nen der Presse- & Öffentlichkeit­sar­beit, im Leitungs­bere­ich eines Unternehmens sowie als Rek­tor ein­er pri­vat geführten Hochschule. Zudem entwick­elte, organ­isierte und real­isierte er mit der durch ihn entwick­el­ten LOOK ein Fash­ion­event in Schw­erin. Heute arbeit­et er freiberu­flich als Tex­ter, Press­esprech­er und Tex­tko­r­rek­tor sowie als Berater in ver­schiede­nen Pro­jek­ten. In einem Schw­er­iner Orts­beirat ist er zudem ehre­namtlich als Vor­sitzen­der kom­mu­nalpoli­tisch aktiv.

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