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Schwerin: Auch in diesem Jahr keine Osterfeuer

Bereits im vergangenen verhagelte die damals erste Welle der Corona-Pandemie in Deutschland vielen Menschen das Osterfest. Auch in Schwerin galten strenge Kontaktbeschränkungen, waren zahlreiche Unternehmen geschlossen und musste die Stadtverwaltung

  • Veröffentlicht März 18, 2021
Auch in diesem Jahr sind keine Osterfeuer in Schwerin möglich. | Foto: privat

Bereits im vergangenen verhagelte die damals erste Welle der Corona-Pandemie in Deutschland vielen Menschen das Osterfest. Auch in Schwerin galten strenge Kontaktbeschränkungen, waren zahlreiche Unternehmen geschlossen und musste die Stadtverwaltung ein Osterfeuer-Verbot verhängen. Letzteres war mit zu großen Risiken des Zusammenkommens großer Menschengruppen auf zu engem Raum verbunden. Nun, genau ein Jahr später, befindet sich Deutschland aus Sicht des RKI am Anfang einer dritten Welle. Diese könnte dabei sogar die kritischste Phase der zweiten übertreffen.

 

Osterfeuer auch 2021 nicht gestattet

In Mecklenburg-Vorpommern und auch in Schwerin ist bislang ein so deutlicher Anstieg der Neuinfektionen wie im Bundesschnitt noch nicht erkennbar. Allerdings ist der zwischenzeitlich langsame aber doch stabile Abwärtstrend schon seit gut drei Wochen vorbei. Seither geht es mal rauf, mal runter. Aber die Inzidenzwerte liegen durchweg stabil oberhalb der 50-er Marke. Auch in Schwerin ist dies der Fall. Zuletzt stieg hier der Wert wieder auf knapp 70. Die 50 ist damit deutlich entfernt. Daher lässt die aktuelle Infektionslage auch in diesem Jahr die traditionellen Osterfeuer, die als gemeinsame Treffpunkte des geselligen Beisammenseins dienen, nicht zu. „Das traditionelle Osterfeuer als Brauchtumsfeuer und Veranstaltung für einzelne Stadtteile, Kleingartenanlagen, Vereine etc. kann es daher entsprechend der derzeit geltenden Corona-Landesverordnung auch in diesem Jahr nicht geben“, erklärt der zuständige Ordnungsdezernent Bernd Nottebaum.

 

Kleine Feuer in Feuerschalen sind möglich

Als rechtskonform aber stuft die Stadtverwaltung Schwerin dabei kleine Feuer in Feuerschalen ein. Dabei allerdings gelte es dabei, die aktuelle Corona-Landesverordnung sowie entsprechende satzungs- und brandschutztechnische Bestimmungen strikt zu beachten. „Im Unterschied zu den großen Brauchtumsfeuern müssen die kleinen Feuer in den Feuerschalen nicht beim Ordnungsamt angezeigt werden. Die geltenden Kontaktbeschränkungen sind aber einzuhalten“, so Nottebaum. Verbrannt werden darf nur trockenes und unbehandeltes Holz, in keinem Fall Grünschnitt und andere Gartenabfälle.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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