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Schwerin: Auch Landesbibliothek nur eingeschränkt nutzbar

Der aktuelle harte Lockdown hat nicht nur Auswirkungen auf unzählige Unternehmen, Freizeit- und Kultureinrichtungen. Auch die Bibliotheken im Land sind von den Regelungen betroffen. Dies bedeutet auch für die Landesbibliothek

  • Veröffentlicht Dezember 18, 2020
Auch die Landesbibliothek in Schwerin schränkt ihren Service ein. | Foto: Symbolbild

Der aktuelle harte Lockdown hat nicht nur Auswirkungen auf unzählige Unternehmen, Freizeit- und Kultureinrichtungen. Auch die Bibliotheken im Land sind von den Regelungen betroffen. Dies bedeutet auch für die Landesbibliothek in Schwerin spürbare Einschränkungen.

 

Nur Ausleihe und Abgabe vor Ort möglich

So bleiben die Leseplätze einschließlich des gesamten Freihandbereichs und die Sondersammlungen/ Rara vorerst geschlossen. Auch die im Haus vorhandene Scan- und Kopiertechnik sowie die Lektüre von Zeitungen und Zeitschriften sind derzeit für die Besucher nicht nutzbar. Lediglich Ausgabe und Rücknahme von Literatur sind im Publikumsverkehr während der aktuellen Servicezeiten montags, dienstags und freitags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 13 bis 18 Uhr möglich. Alle Regelungen gelten vorerst bis zum 10. Januar. Dabei bleibt die Einrichtung vom 23. Dezember 2020 bis 03. Januar 2021komplett geschlossen.

„Wir bitten darum, den Aufenthalt in unserer Bibliothek auf maximal 30 Minuten zu beschränken und gewünschte Literatur möglichst bereits von zuhause aus über unseren Online-Katalog zu bestellen“, so die Landesbibliothek. Möglich ist ab sofort zudem auch die Ausleihe von Titeln aus dem Informationsbestand.

Bei Rückfragen: ausleihe@lbmv.de oder fernleihe@lbmv.de

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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