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Schwerin: Bis 2030 sind 564 neue Wohneinheiten im Umland von Schwerin möglich

Für die kom­menden zehn Jahre haben Schw­erin und die 13 direkt an die Lan­deshaupt­stadt angren­zen­den Gemein­den plus Pin­now gemein­same Ziele für die Wohn­bauen­twick­lung im Stadt-Umland-Raum erar­beit­et. „Mein Ziel ist es,

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  • Veröffentlicht Mai 5, 2021
Es wer­den auch in Schw­erin und im Umland weit­er Woh­nun­gen benötigt. | Foto: pri­vat

Für die kom­menden zehn Jahre haben Schw­erin und die 13 direkt an die Lan­deshaupt­stadt angren­zen­den Gemein­den plus Pin­now gemein­same Ziele für die Wohn­bauen­twick­lung im Stadt-Umland-Raum erar­beit­et. „Mein Ziel ist es, die Stadt zu stärken ohne das Umland zu schwächen. Wir set­zen dabei auch im Woh­nungs­bau auf gute Nach­barschaft im Sinne der Bürg­erin­nen und Bürg­er“, begrüßt Ober­bürg­er­meis­ter Rico Baden­schi­er den gemein­samen Kom­pro­miss.

 

Prozess ist angestoßen, braucht aber Zeit

Dr. Rico Baden­schi­er; Ober­bürg­er­meis­ter Schw­erin. | Foto: Timm All­rich

Mit dem Ergeb­nis des Abstim­mung­sprozess­es befasste sich am ver­gan­genen Dien­stag erst­mals der Haup­tauss­chuss der Stadtvertre­tung. Erst wenn die Stadtvertre­tung und alle Umlandge­mein­den zuges­timmt haben, wird die Vere­in­barung recht­skräftig. „Wir visieren dafür bere­its das Jahr 2022 an“, sagt Baden­schi­er. Ein dur­chaus ambi­tion­iertes Ziel. In der zurück­liegen­den zehn­jähri­gen Pla­nungspe­ri­ode bis 2020 dauerte die Eini­gung zwis­chen Stadt und Umland immer­hin bis April 2018. Trotz­dem kon­nte der bis 2020 vere­in­barte Entwick­lungsrah­men von 243 zusät­zlichen Wohnein­heit­en fast voll­ständig über B‑Pläne in den Umlandge­mein­den gebun­den wer­den. Für die Lan­deshaupt­stadt selb­st gibt es dage­gen keine rau­mord­ner­ischen Kapaz­itäts­beschränkun­gen für den Woh­nungs­bau. Zur Hal­bzeit des Pla­nungszeitraums ist eine Über­prü­fung der Woh­nungs­bauen­twick­lung vorge­se­hen. Im Rah­men dieser ist dann auch eine Kor­rek­tur des Entwick­lungsrah­mens bis 2030 möglich.

 

Zwei Trends klar erkennbar

Die vere­in­barten Leitlin­ien zur Wohn­bauen­twick­lung 2030 tra­gen der aktuellen Ein­wohn­er- und Sied­lungsen­twick­lung im Stadt-Umland-Raum Schw­erin Rech­nung. Zwei Trends zeich­nen sich ab. Erstens: Die Umlandge­mein­den prof­i­tierten weit­er­hin vor allem von Abwan­derun­gen aus der Kern­stadt. Zweit­ens: Die Nach­frage nach senioren­gerechtem Wohn­raum steigt, da im gesamten Pla­nungs­ge­bi­et die Gruppe der über 65-Jähri­gen wächst.

 

Auf dieser Grundlage trifft das Konzept zur zukünftigen Wohnbauentwicklung im Stadt-Umland-Raum folgende Festlegungen:

  • Den Umlandge­mein­den ste­ht bis 2030 ein Entwick­lungsrah­men für den Woh­nungsneubau von 5% des Woh­nungs­be­stands (31.12.2019) zur Ver­fü­gung. Infra­struk­turell gut aus­ges­tat­tete Gemein­den erhal­ten einen Bonus von 1%, so dass ihr Entwick­lungsrah­men auf 6% steigt.
  • Keine Anrech­nung find­en dabei Baulück­en sowie Wohnein­heit­en in bere­its recht­skräfti­gen B‑Plänen, noch nicht real­isierte Wohnein­heit­en aus dem Pla­nungszeitraum bis 2020 sowie neue Wohnein­heit­en in Ein­rich­tun­gen der (teil-)stationären Pflege.
  • Die Schaf­fung von senioren­gerechtem Wohn­raum in zen­tralen Ort­sla­gen der Gemein­de­haup­torte für die ort­san­säs­sige Bevölkerung wird je Gemeinde nur zur Hälfte angerech­net, wenn dabei bis zu 20% des gesamten Entwick­lungsrah­mens nicht über­schrit­ten wird.
  • Ins­ge­samt ste­ht den Gemein­den im Umland bis 2030 ein Woh­nungs­baukontin­gent von 564 WE zur Ver­fü­gung.
  • Die Umlandge­mein­den kön­nen den ihnen zuste­hen­den Entwick­lungsrah­men über­schre­it­en, wenn sie bilat­erale Vere­in­barun­gen mit anderen Umlandge­mein­den schließen, die weniger Wohnein­heit­en erricht­en wollen als möglich wären.