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Schwerin: Bürgerstiftung will auch 2021 unterstützen – Jetzt Anträge stellen

Schwerin hat viel Schönes. Ein Schloss, eine wunderschöne Innenstadt, viel Natur und so manches mehr. Und Schwerin hat eine Bürgerstiftung. Der Beschluss zur Gründung dieser Institution reicht in den November

  • Veröffentlicht Januar 20, 2021

Schwerin hat viel Schönes. Ein Schloss, eine wunderschöne Innenstadt, viel Natur und so manches mehr. Und Schwerin hat eine Bürgerstiftung. Der Beschluss zur Gründung dieser Institution reicht in den November 2010 zurück. Damals entschied die Stadtvertretung der Landeshauptstadt, dass Teile der Überschüsse der äußerst erfolgreichen Bundesgartenschau 2009 in ein Stiftungsvermögen überführt werden sollen. Gesagt, getan. Im Juli 2015 folgte bereits die Anerkennung der Schweriner Bürgerstiftung. Deren Erträge dürfen nun laut Satzung für gemeinnützige Zwecke Vereinen, Verbänden oder Institutionen zugute kommen.

 

Auch 2021 möchte Bürgerstiftung wieder helfen

Auch im gerade begonnen Jahr 2021 möchte die Stiftung daher wieder dort satzungsgemäß unterstützen, wo es klemmt. „Insgesamt können fast 24.000 € dafür ausgeschüttet werden“, so der Vorstandsvorsitzende der Stiftung, Andreas Ruhl. „Im Mittelpunkt für 2021 stehen dabei die Themen Kultur, Sport und bürgerschaftliches Engagement.“ Dabei gibt es zwar letztlich keine Höchstgrenze einer Einzelförderung – abgesehen von der zur Verfügung stehenden Gesamtsumme. Allerdings ist es schon da Ziel, das Geld auf verschiedene Projekte aufzuteilen. Ruhl verweist zudem darauf, dass in der Regel eine Obergrenze von 5.000 Euro je Vorhaben oder Projekt Konsens unter den Vorstandsmitgliedern sei.

 

Vorstandsvorsitzender hofft, dass Projekte in 2021 realisierbar sein werden

Zudem hofft er ,mit Blick auf das vergangenen Jahr, dass 2021 alle Projekte auch tatsächlich in die Umsetzung kommen können. Der Hintergrund ist allgegenwärtig: Die Corona-Pandemie. „Viele der von uns [für 2021] ausgewählten Veranstaltungen mussten gänzlich abgesagt oder auf 2021 verschoben werden. Sei es bei geplanten Kinderfesten oder bei einem interkulturellen Straßenfest. Da sind wir in engem Kontakt mit den Organisatoren.“ Aber es floss auch Geld, das direkt wirkte. Beispielsweise in die Beschaffung von Musikinstrumenten oder auch Sportausrüstungen. Auch beim Aufbau einer Jugendwerkstatt konnten wir helfen“, so Ruhl.

 

Jetzt Antrag stellen

Vor der Entscheidung steht allerdings der Antrag. Und den kann man jetzt für das begonnene Jahr stellen. „Ein Antragsformular und weitere Informationen zu Anträgen gibt es auf unserer Internetseite“, so der Vorsitzende der Bürgerstiftung in Schwerin. Wichtig ist, dass jeder Antrag mit einer konkreten Projektbeschreibung versehen ist – und bis 28. Februar 2021 bei der Schweriner Bürgerstiftung eingeht. Möglich ist die Einreichung per eMail oder auch auf dem Postweg. Dann lautet die Adresse: Schwerin, z. H. Andreas Ruhl, Am Packhof 2 – 6, 19053 Schwerin.

Die letzte Entscheidung, wer wieviel Unterstützung bekommt, liegt dann in den Händen des gesamten Stiftungsvorstandes.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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