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Schwerin: Ende der Antragsfrist für Überbrückungshilfe II

Sie war aufgrund der Zeit, bis man Anträge stellen und bis man dann den Geldeingang auf dem Konto verzeichnen konnte, nicht minder umstritten als ihre Vorgängerin und auch die Nachfolgerin.

  • Veröffentlicht März 30, 2021
Um komplett leere Taschen zu verhindern, können auch Unternehmen aus Schwerin noch bis morgen die Überbrückungshilfe II beantragen. | Foto: Chris S.

Sie war aufgrund der Zeit, bis man Anträge stellen und bis man dann den Geldeingang auf dem Konto verzeichnen konnte, nicht minder umstritten als ihre Vorgängerin und auch die Nachfolgerin. Auch wer was und wieviel bekam sorgte nicht in jedem Fall für Freudensprünge. Die Rede ist von der Überbrückungshilfe II, die der Bund zahlreichen Unternehmen im Rahmen der Corona-Krise zur Verfügung gestellt hat. 

 

Morgen endet Antragsfrist

Dieses konkrete Hilfspaket bezog sich dabei unmittelbar auf die Monate September bis Dezember. Als Voraussetzung galt und gilt dabei ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten. Alternativ auch möglich: Ein Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 30 Prozent in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Darüber hinaus bestehen noch weitere Bedingungen, so die IHK zu Schwerin. 

Mit dem morgigen Mittwoch endet nun die Antragsfrist für Erstanträge zur Überbrückungshilfe II. Darauf wies die IHK zu Schwerin gestern noch einmal in einer Mitteilung hin. „Unternehmen, welche die Hilfen bisher nicht beantragt haben, dieses aber vorhaben, müssen sich beeilen, denn die Beantragung muss über einen prüfenden Dritten erfolgen“, so die Kammer. Ob der Hinweis der IHK damit wirklich rechtzeitig erfolgte, muss jeder für sich beantworten. Er bedeutet zumindest, dass mit Ablauf des morgigen Tages alles erledigt sein muss. 

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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