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Schwerin: Fingerspitzengefühl bei Rückforderungen

Um Liquididät von kleinen und mittelständischen Unternehmen auch unter erschwerten Rahmenbedingungen zu erhalten, konnten diese Hilfen beantragt werden. Teilweise, darauf verweist die IHK zu Schwerin, ist durch den vorher nicht

  • Veröffentlicht September 10, 2020
Die IHK zu Schwerin fordert Kulanz und Sensibilität bei Rückforderung von Hilfsgeldern. | Foto: Symbolbild

Um Liquididät von kleinen und mittelständischen Unternehmen auch unter erschwerten Rahmenbedingungen zu erhalten, konnten diese Hilfen beantragt werden. Teilweise, darauf verweist die IHK zu Schwerin, ist durch den vorher nicht absehbaren Geschäftsverlauf die Notwendigkeit solcher Hilfen nicht mehr gegeben. Oder aber, letztlich stellt sich sogar heraus, dass für einzelne Unternehmen und vor allem auch Freiberufler die Hilfen gar nicht galten. Sie benötigten zwar häufig für den bloßen Lebensunterhalt Unterstützung, aber diese war so nicht vorgesehen.

 

Zahlreiche Unterstützungen mit verschiedensten Regelungen

Mehrere Hilfs- und Konjunkturpakte brachten Bund und Land in letzter Zeit auf den Weg, um die Wirtschaft unbürokratisch zu unterstützen. Damit verbunden waren und sind die verschiedensten Regelwerke. Für die Unternehmen bedeutete dies, sich entsprechend auf diese einzustellen. Oftmals aber gelang dies nur bedingt, oder der Druck ließ nicht ausreichend Zeit. Eine Rückzahlung dieser Hilfen ist für Unternehmen in vielen Fällen unter den besonderen Umständen sehr schwierig. Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin plädiert daher dafür, die Rückforderung von zu viel gezahlten Hilfen mit entsprechendem Augenmaß zu betreiben.

 

IHK: „Kulante Regelungen und viel Fingerspitzengefühl“ notwendig

„Die kurzfristig mit Beginn der Pandemie zur Verfügung gestellten Soforthilfen waren eine wichtige Unterstützung für die Unternehmen, die auch über die IHK Hilfe suchten. Die Unternehmen konnten somit zunächst Liquiditätsengpässe vermeiden und abmildern. Die Bearbeitung der im Land gestellten über 42.000 Anträge mit einem Volumen von ca. 350 Millionen Euro erfolgte überwiegend schnell und unbürokratisch. Dafür gebührt dem Land unser Dank. Für viele kleinen Unternehmen sind diese Regelungen überlebenswichtig. Zudem hat das Land damit zum Erhalt unserer Wirtschaftsstruktur entscheidend beigetragen. Um diese Politik erfolgreich fortzuführen braucht es jetzt kulante Regelungen und viel Fingerspitzengefühl“, so Siegbert Eisenach,Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin.

 

Landesförderinstitut prüft derzeit eventuelle Rückforderungen

Während aus der Wirtschaft vereinzelt auch andere Signale zu hören sind, bescheinigt  IHK zu Schwerin dem Landesförderinstitut pauschal eine sehr gute Arbeit. Dieses habe die Auszahlungen in einem vereinfachten Verfahren schnell umgesetzt. Seit Kurzem erfolgen nun auch Prüfungen, ob die Gelder in der richtigen Höhe und zu recht flossen. Auf diese von Beginn an so geplante Prüfungen müssen sich Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen einstellen.
 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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