Schwerin: Grillverbote aufgehoben
Mit sofortiger Wirkung sind ausgesprochene Grillverbote in der Landeshauptstadt Schwerin zurückgenommen. Die Stadtverwaltung Schwerin hat die ausgesprochenen Verbote für das Grillen auf öffentlichen Plätzen sowie auf den ausgewiesenen Grillflächen zurückgenommen.
Mit sofortiger Wirkung sind ausgesprochene Grillverbote in der Landeshauptstadt Schwerin zurückgenommen.
Die Stadtverwaltung Schwerin hat die ausgesprochenen Verbote für das Grillen auf öffentlichen Plätzen sowie auf den ausgewiesenen Grillflächen zurückgenommen. Letztere sind am Nord- und Südufer des Lankower Sees, in der Grünanlage Bleicher Ufer, Am Reppin in Mueß sowie im Freizeitpark Neu Zippendorf vorhanden. Die lange anhaltende Trockenheit sowie die Waldbrandwarnstufe 4 hatten Anfang Juli zu einem totalen Verbot des Grillens auf diesen Flächen geführt.
Zum Hintergrund: Wenn Waldbrandwarnstufe 4 ausgerufen wird, ist automatisch das Grillen auf entsprechend ausgewiesenen Standorten mit naturbelassenen Materialien, mit Gas wie auch mit Holzkohle verboten. Ab Warnstufe 3 sind entsprechende Nutzungen in unbefestigten Bereichen von Grünanlagen untersagt.
Durch die aktuelle Witterung konnten die Warnstufen gesenkt und somit das Grillverbot b.a.w. aufgehoben werden.