IHK-Schwerin sieht Gefahr der Schließung von Geschäften wegen Testpflicht
Die erste Phase mit den neuen Testpflichten bei körpernahen Dienstleistungen, in den „nicht-systemrelevanten“ Teilen des Einzelhandels und weiteren Bereichen, darunter auch die Museen im Land, sind inzwischen absolviert. In Schwerin
Die erste Phase mit den neuen Testpflichten bei körpernahen Dienstleistungen, in den „nicht-systemrelevanten“ Teilen des Einzelhandels und weiteren Bereichen, darunter auch die Museen im Land, sind inzwischen absolviert. In Schwerin wuschs gleichzeitig die Anzahl der Schnelltest-Möglichkeiten. So entstand am Südufer des Pfaffenteichs ein von Beginn an gut frequentiertes neues Testzentrum. Denn Der Weg, mit Selbsttest vor ein Geschäft zu gehen, und dort in aller Öffentlichkeit mit dem Stäbchen in der Nase zu bohren, ist für die wenigsten eine wirkliche Alternative.
Belke kritisiert in Schwerin Testpflichten
Die ersten zurückliegenden Tage mit den Testpflichten für Kunden und Besucher nutzten aber auch die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern für ein erste Bilanz. Diese fiel, sicherlich wenig überraschend, eher kritisch aus. „Die Forderung nach einer Teststrategie des Landes war für uns immer mit der Forderung nach Öffnungsperspektiven verbunden. Nun erleben wir aber leider in einigen Bereichen, dass Testungen de facto zu Schließungen führen“ erläutert Matthias Belke, Präsident der geschäftsführenden IHK zu Schwerin die aktuelle Situation. Insbesondere im Einzelhandel geht es um die Frage der Verhältnismäßigkeit. Wo bereits die Hygieneregeln vorgeben, dass eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss, Abstandsgebote und Flächenbegrenzungen gelten, eine Terminvereinbarungspflicht besteht, Aerosol-Konzepte umgesetzt werden und eine Kontaktnachverfolgung etabliert ist, dort bringe aus Sicht der IHKs eine zusätzliche Testung der Kunden keine zusätzliche Sicherheit und sei daher weder geeignet noch erforderlich.
Offenbar denken Geschäftsinhaber über Schließungen nach
Zudem sei eine zusätzliche Testpflicht für die Betriebe unverständlich. Hier bezieht man sich auch auf eine Einschätzung des Robert Koch-Instituts. Dieses habe kürzlich die Infektionsgefahr im Einzelhandel bei Einhaltung der AHA+L-Regeln als niedrig eingestuft hat. Mit den Testverpflichtungen sei nun ein zusätzlicher Aufwand für die Unternehmen entstanden. Auf der anderen Seite blieben Kunden wegen der zusätzlichen Hürde weg beziehungsweise würden auf das Onlineshopping ausweichen. „Daher überlegen viele Unternehmen bereits, ihre Geschäfte aus wirtschaftlichen Gründen zu schließen, solange die verschärften Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern so bestehen bleiben“, so Belke in Schwerin.
Entschädigungen statt Hilfen
„Wir erneuern daher unsere Forderung nach einem mit Schleswig-Holstein abgestimmten und gleichlautenden Vorgehen, um einen echten Strategiewechsel vorzunehmen. Außerdem muss weiterhin klar sein, dass vor allem schnelle Impffortschritte aus dieser Krise hinausführen. Den Unternehmen geht die Puste aus. Es geht heute daher nicht mehr um ‚Hilfen‘, sondern um echte Entschädigungen der Betriebe, die unverschuldet um ihr wirtschaftliches Überleben kämpfen. Das Lebenswerk einiger Unternehmer wird auf diese Weise vernichtet“, so Belke in Schwerin.