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Schwerin: IHK sieht Rechtsverstoß in Gebührenerhöhung

Die Preise für Wasser und Abwasser im Zweckverband Ludwigslust sind erhöht worden. Mitten in der Zeit, in der Haushalte vielfach durch Kurzarbeitergeld und Unternehmen durch coronabedingte Maßnahmen mit teils deutlichen

  • Veröffentlicht Februar 5, 2021
Matthias Belke ist Präsident der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin. | Foto: IHK zu Schwerin

Die Preise für Wasser und Abwasser im Zweckverband Ludwigslust sind erhöht worden. Mitten in der Zeit, in der Haushalte vielfach durch Kurzarbeitergeld und Unternehmen durch coronabedingte Maßnahmen mit teils deutlichen Einnahmeeinbußen leben müssen, steigt damit eine nicht unwesentliche Gebühr. Dies nimmt die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Schwerin zum Anlass für deutliche Kritik.

 

Zweckverband Ludwigslust erhöht Wasser- und Abwassergebühren um bis zu 61 Prozent

„Das ist das falsche Signal zur falschen Zeit“, so IHK-Präsident Matthias Belke in Schwerin. Der Preis für Trinkwasser steige von 1,33 Euro auf 2,14 Euro den Kubikmeter. Bei Abwasser von 3,74 Euro auf nunmehr 4,61 Euro. „Das sind drastische Anhebungen von 61 Prozent bzw. 23 Prozent“, so Belke weiter. „Diese Anhebungen allein sind schon schädlich für den Wirtschaftsstandort. Besonders kritisieren wir aber die Streichung der Rabatte für Großeinleiter aus der Industrie. Denn damit steigen die Produktionskosten erheblich an“, so Belke. „Wir müssen uns fragen, wie attraktiv der Produktionsstandort im Bereich des Zweckverbandes dann noch ist. Hohe Wasser- und Abwasserpreise und dann noch die Streichung der Großeinleitergebühren sind schlicht zu viel“, betont der IHK-Präsident.

 

IHK zu Schwerin: „Verstoß gegen Landesrecht“

Aber bei dieser zahlenseitigen Kritik belässt es die IHK zu Schwerin nicht. Denn sie sieht in dem Beschluss sogar noch einen Verstoß gegen geltendes Landesrecht. „Großeinleiter sichern den Zweckverbänden die erforderliche Grundauslastung. Sie sind somit wichtig für die Gesamtkalkulation. Fallen die Großeinleitungen weg, weil der Wirtschaftsstandort im überregionalem Vergleich nicht mehr wirtschaftlich ist, hat dies fatale Auswirkungen auf die Gesamtkostenkalkulation“, so Belke weiter. Man müsste in der Folge kräftig and er  Gebührenschraube weiterdrehen, befürchtet die IHK zu Schwerin. „Anerkannter und in vielen anderen Zweckverbänden praktizierter Grundsatz ist eine Rabattierung von Wasserentnahmen und Einleitungen auf der Grundlage des Kommunalabgabenrechtes von Mecklenburg-Vorpommern. Die Grundauslastung der gesamten Anlagen des Zweckverbandes wird so gesichert. Dass einzelne Bürger mit diesen unterschiedlichen Gebührenhöhen nicht einverstanden waren, mag verständlich sein. Aber eine Vergleichbarkeit nach Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes von privaten Kleinsteinleitern und Industrieunternehmen gab es damals nicht und schon gar nicht heute“, so IHK-Präsident Belke.

Die IHK rät daher nun dem Zweckverband seine Kostenstruktur anzupassen und schnellstmöglich zum bundesweit bewährtem System der Rabattierung von Großentnahmen und Einleitungen zurückzukehren.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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