Mi, 15. Mai 2024
Close

Schwerin: IHK startet Webinar-Reihe zu Rechtsthemen

Mit einer eigenen Webinar-Reihe möchte die IHK zu Schwerin Unternehmerinnen und Unternehmer in rechtlichen Themen fit machen. Schon in dieser Woche startet das Angebot.

  • Veröffentlicht Februar 21, 2022
Die IHK zu Schwerin startet eine Webinar-Reihe. | Foto: privat

Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin bietet mit Unterstützung regional ansässiger Rechts- und Fachanwälte ab kommender Woche regelmäßig kompakte Online-Informationsveranstaltungen zu verschiedenen juristischen Themen. Eine entsprechende Webinarreihe mit dem Namen „Recht KOMPAKT“ richtet sich dabei an junge wie auch erfahrene Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich kostenlos in einem kurzweiligen Format rechtlich präzise informieren möchten. Die Webinare sind jeweils 17:15 Uhr für eine Stunde angesetzt.

Dabei startet die Kammer am kommenden Mittwoch, 23.02.2022, 17:15 – 18:00 Uhr, mit dem Thema

„Die Fallstricke des neuen Kaufrechts und was Unternehmen jetzt tun müssen“.

 

Das Kaufrecht hat seit Anfang des Jahres erhebliche Änderungen erfahren, u. a. sind die Gewährleistungsrechte und die damit einhergehenden Pflichten des Verkäufers – insbesondere bei digitalen Produkten – neu geregelt worden. Unternehmen sollten sich auf diese Änderungen einstellen, um auch in Zukunft gut gerüstet zu sein.

Rechtsanwalt Mandus Fahje, Rechtsanwaltkanzlei Geiersberger Glas & Partner, stellt Ihnen die Änderungen vor und bespricht, was Unternehmen tun müssen. Fahje ist spezialisiert auf das Handels- und Gesellschaftsrecht und berät zum Kaufrecht in seiner anwaltlichen Praxis.

Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist kostenfrei auf der Veranstaltungsdatenbank der IHK zu Schwerin möglich.

Weiter geht die Reihe am Mittwoch, 09.03.2022, von 17:15 – 18:00 Uhr. Dann steht folgendes Thema auf dem Programm:

„Lohnfortzahlung und Entschädigung nach dem InfektionsschutzG“

 

In Zeiten hoher Infektionsraten entstehen durch Quarantäneanordnungen oft Fragen der Lohnfortzahlung und der Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Holger Hüsing, Syndikusrechtsanwalt bei der Arbeitgebervereinigung Lübeck-Schwerin, erläutert, wie die Gesundheitsämter, das BMG und die Gerichte die Erstattung in der Praxis umsetzen.

Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist kostenfrei auf der Veranstaltungsdatenbank der IHK zu Schwerin möglich.

Ein drittes Webinar in der Rehe ist geplant am Mittwoch,16.03.2022, von 17:15 – 18:00 Uhr. Da Thema:

„Die Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren“

 

Die Corona-Krise hat leider einige Unternehmen dazu gezwungen, Insolvenz anzumelden. Dies hat unmittelbare Konsequenzen für die Vertragspartner des betroffenen Unternehmens, die offene Forderungen möglicherweise nur noch schwer geltend machen können. Dies kann zu einer finanziellen Schieflage führen, die schlimmstenfalls ebenfalls zur Insolvenz führen kann. Um dies zu verhindern, sollten Unternehmen ihre Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren gut kennen und wissen, wie Sie handeln können.

Andreas Franz, Fachanwalt für Insolvenzrecht und geschäftsführender Gesellschafter bei SGP Schneider Geiwitz Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, wird erläutern, was Gläubigerunternehmen in solch einer Situation tun können. Es gilt offene Forderungen geltend zu machen und für die Zukunft eine sichere Basis für die Weiterführung der Geschäfte mit dem insolventen Unternehmen zu schaffen.

Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist kostenfrei auf der Veranstaltungsdatenbank der IHK zu Schwerin möglich.

Written By
Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

Kommentiere den Beitrag

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert