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Schwerin: Jetzt noch fix das Schülerticket beantragen

Wer auch zum kommenden Schuljahr in Schwerin das kostenlose Schülerticket nutzen möchte, kann es ausnahmsweise noch bis zum 11. Juni 2021 über ein Onlineformular beantragen.   Stadt verlängert Antragsfrist bis zum

  • Veröffentlicht Juni 3, 2021
Die Schülertickets stehen nicht allen Schülerinnen und Schülern in Schwerin zu.

Wer auch zum kommenden Schuljahr in Schwerin das kostenlose Schülerticket nutzen möchte, kann es ausnahmsweise noch bis zum 11. Juni 2021 über ein Onlineformular beantragen.

 

Stadt verlängert Antragsfrist bis zum 11. Juni 2021

Das Ticket verlängert sich dabei nicht automatisch. Es muss vielmehr für jedes Schuljahr neu beantragt werden. „Da uns bis Ende Mai verhältnismäßig wenig Anträge vorlagen, haben wir die Antragsfrist verlängert“, so die Fachdienstleiterin für Schulen, Manuela Gabriel. Sie bittet jetzt um schnelle Beantragung, damit es gelingt, die Schülertickets rechtzeitig auszustellen und zu versenden. Der Sonderfahrausweis gilt dabei für den direkten Weg zur örtlich zuständigen Schule. Ihn erhalten Schülerinnen und Schüler, wenn der Fußweg zwischen dem Wohnort und Schule bis zur Klassenstufe 6 länger als zwei Kilometer und ab Klassenstufe 7 länger als vier Kilometer ist.

 

Nur unter ganz bestimmten Bedingungen nutzbares Ticket

Die Stadt sendet den Berechtigten das kostenlose Schülerticket bei Beantragung bis zum 11. Juni 2021 gemeinsam mit dem Bewilligungsbescheid im Laufe der Sommerferien zu. Dieser Sonderfahrausweis berechtigt dann während der Schulzeit von Montag bis Freitag dazu, von vorbestimmten Haltestellen zur örtlich zuständigen Schule und zurück zu fahren. Das Schülerticket ist am Schalter oder an den Fahrkartenautomaten des Schweriner Nahverkehrs für 10,00 EUR zu einer vollwertigen Monatskarte aufwertbar. Mit dem zusätzlichen Azubi-Freizeit-Ticket können Schülerinnen und Schüler Busse und Bahnen des Nahverkehrs außerhalb des Schulweges auch an den Wochenenden und in den Ferien nutzen. Gültig ist das Upgrade-Ticket aber weiterhin nur in Verbindung mit dem von der Landeshauptstadt Schwerin erstellten Sonderfahrausweis und dem Schülerausweis.

Gehen Anträge erst nach dem 11. Juni 2021 ein, ist eine fristgerechte Bearbeitung nicht in jedem Fall zuzusichern. In diesem Fall werden Fahrkosten auch nicht rückwirkend erstattet.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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